Privathaftpflichtversicherung
Dein Versehen —
deine Verantwortung
Folgendes finden Sie hier:
Vergleichen und sparen
Vergleich der Haftpflichtversicherungen
Für den Schaden geradestehen: Du bist zu Besuch bei Freunden und die Cola oder der Sekt landen auf Couch und Laptop. Auf dem Heimweg mit dem Fahrrad übersiehst Du dann zu allem Überfluss einen Fußgänger – da kommen schnell hohe Schadensersatzansprüche zusammen!
Sicher ist sicher!
Bei einem Missgeschick für Sie da: Die private Haftpflichtversicherung
Forderungsausfall-Deckung
Erleiden Sie durch Verschulden eines Dritten einen Personen- oder Sachschaden, den der Verursacher wegen Zahlungsunfähigkeit oder fehlender Versicherung selbst nicht begleichen kann, kommen wir für Ihre Ansprüche auf.
Innovationsklausel
Mit der Innovationsklausel ist die Versicherungssumme stets auf dem neuesten Stand.
Passiver Rechtsschutz
Die Privathaftpflichtversicherung prüft im Schadensfall, ob und in welcher Höhe Schadensersatzpflicht besteht, übernimmt den Schadensersatz, wenn er berechtigt ist – und wehrt unberechtigte Ansprüche für Sie ab. Notfalls auch vor Gericht.
Be- und Entladeschäden an Pkw
Auslandsschutz
Eine Privathaftpflichtversicherung sollte Dich rund um die Uhr schützen – auch im Ausland! Darum sehen unsere Tarife eine weltweite Geltung bei vorübergehendem Auslandsaufenthalt vor.
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Wichtiges auf einen Blick
Die wichtigsten Fragen für Sie zusammengestellt!
Personen-, Sach- und Vermögensschäden
Die Privathaftpflichtversicherung prüft im Schadensfall, ob und in welcher Höhe Schadensersatzpflicht besteht, übernimmt den Schadensersatz, wenn er berechtigt ist – und wehrt unberechtigte Ansprüche für Sie ab. Notfalls auch vor Gericht.
Mit unserer Privathaftpflichtversicherung sind Sie rund um die Uhr versichert. Auch dann, wenn Sie sich vorübergehend im Ausland aufhalten.
Die Privathaftpflichtversicherung übernimmt berechtigte Schadensersatzansprüche und wehrt unberechtigte für Sie ab – passiver Rechtsschutz.
Die Privathaftpflichtversicherung schützt den Versicherten vor den Haftungsrisiken …
- als Fußgänger und Radler
- bei der Ausübung von Sport
- als Halter und Hüter von Haustieren (außer Hunde)
- als Besitzer fremder Schlüssel
- als Besitzer geliehener, gemieteter, geleaster, gepachteter oder überlassener Sachen.
Die Privathaftpflichtversicherung greift nicht, wenn Sie beispielsweise den Versicherungsfall vorsätzlich herbeiführen, oder bei Schäden, die gewerblichen oder beruflichen Risiken zuzuordnen sind.
Grundsätzlich ist laut Gesetz jeder, der einem anderen einen Schaden zufügt, dazu verpflichtet, den Schaden zu ersetzen.
Unabhängig von der gesetzlichen Haftung besteht auch Versicherungsschutz für Schäden, die Kinder unter 7 Jahren (bei Unfällen mit einem Kraftfahrzeug oder einer Schienenbahn unter 10 Jahren) verursachen, und zwar auch dann, wenn keine Aufsichtspflichtverletzung vorliegt. Das Gleiche gilt für sonstige deliktunfähige Personen, solange sie mit dem Versicherungsnehmer in häuslicher Gemeinschaft leben und dort behördlich gemeldet sind.
Erleiden Sie durch Verschulden eines Dritten einen Personen- oder Sachschaden, den der Verursacher wegen Zahlungsunfähigkeit oder fehlender Versicherung selbst nicht begleichen kann, kommen wir für Ihre Ansprüche auf.