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Wichtiges auf einen Blick
Die Tierhalterhaftpflichtversicherung übernimmt nicht nur die Kosten für Personen- und Sachschäden, die Ihr Pferd oder Fohlen verursacht, sondern auch die Kosten für Flurschäden, Mietsachschäden oder ungewollte Deckaktschäden. Unsere Tierhaftpflicht schließt zudem auch andere Personen, die Ihr Pferd reiten, mit ein, wie es beispielsweise bei Reitbeteiligungen oder auch Fremdreitern der Fall ist.
Auch wenn Ihr Pferd aufgrund des Verschuldens eines Dritten verletzt wird, übernimmt die Versicherung i.d.R. – die Kosten falls die verantwortliche Person nicht für den Schaden aufkommen kann (Forderungsausfall). Zudem leistet die Versicherung bei Schäden, die während des Reitunterrichts oder der privaten Teilnahme an einer Pferdesportveranstaltung entstehen.
Pferde sind von Natur aus Fluchttiere und schreckhaft. Laute Geräusche, ungewohnte Ereignisse, eine fremde Umgebung: Viele Dinge können aus einem friedlichen Pferd einen rasenden Gaul machen.
Und ein Pferd ist kein kleiner Schoßhund. Durch seine Größe und Kraft kann es schnell schlimme Unfälle und hohe Schadenssummen verursachen. Für alle Schäden haftet laut Bürgerlichem Gesetzbuch (BGB) der Halter in voller Höhe und vollem Umfang. Das fängt bei kleineren Schäden wie einem durchbrochenen Zaun an, kann aber bis zum Tod eines Menschen reichen.
Dabei ist es unerheblich, ob den Pferdebesitzer ein eigenes Verschulden trifft. Daher sollten alle Pferdehalter eine Tierhalterhaftpflichtversicherung für ihr Tier abschließen, auch wenn es keine Pflichtversicherung ist.
Die Pferdehaftpflichtversicherung übernimmt keine Schäden, die den Halter oder dessen Eigentum betreffen. Wenn das Pferd beispielsweise aus der Koppel ausbricht und dabei die Umfriedung oder den angrenzenden Garten des Halters beschädigt, ist die Haftung ausgeschlossen.
Dasselbe gilt, wenn das Tier den Halter etwa durch einen Tritt oder Biss verletzt. Wie bei jeder anderen Haftpflichtversicherung übernimmt die Pferdehaftpflicht nur Drittschäden. Bei Vertragsabschluss ist es wichtig, auf die Tarifdetails zu achten.
Generell reguliert die Tierhalterhaftpflicht für Pferde bis zur vereinbarten Deckungsgrenze Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die durch das Tier entstanden sind. Weitere Versicherungsbereiche wie Mietschäden sowie Flur- und Deckschäden sind nicht in jedem Fall mitversichert.
Prüfen Sie, ob diese Punkte für Sie relevant sind und Bestandteil Ihres Vertrages sein sollen. Gleiches gilt, wenn neben Ihnen weitere Personen das Tier nutzen möchten. In solchen Fällen empfiehlt es sich, ein Fremd- oder Gastreiterrisiko einzuschließen.