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Fahrradversicherung

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Bei einer speziellen Fahrradversicherung erstreckt sich der Versicherungsschutz je nach Anbieter nicht nur auf Diebstahl, sondern beinhaltet auch die Reparaturkostenübernahme und Leistungen bei Unfall. Gerade bei teuren Fahrrädern lohnt sich die finanzielle Absicherung.

Welche Leistungen bietet eine Fahrradversicherung?

Die Versicherung sieht je nach Anbieter folgende Leistungen vor:
*variiert nach Tarif

Diebstahlschutz*

Bei Verlust des Fahrrades durch Diebstahl, Einbruchdiebstahl oder Raub.

Leistungen bei Vandalismus*

Bei mut- und böswilliger Beschädigung oder Zerstörung durch unbekannte Dritte.

Absicherung von Unfall- und Sturzschäden*

Versichert ist das Umfallen, Stürzen sowie das Umkippen des Fahrrades/Fahrradanhängers.

Fahrradzubehör und –gepäck*

Schutz bei Diebstahl von Fahrradteilen*

Mitversichert sind alle mit dem Fahrrad fest verbundenen und dem Gebrauch des Fahrrades dienenden Teile wie z. B. Gepäckträger, Kilometerzähler, Lampen, Lenker, Sattel, etc..
*variiert nach Tarif

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Wichtiges auf einen Blick

Die wichtigsten Fragen für Sie zusammengestellt
Einbruchdiebstahl:
Das Fahrrad wird aus einem abgeschlossenen Raum gestohlen. Dies kann z.B. ein Keller, eine Wohnung oder eine Garage sein.
Einfacher Diebstahl:
Das Fahrrad wird nicht durch einen Einbruch, sondern z. B. im öffentlichen Raum gestohlen (ohne dass es durch einen abgeschlossenen Raum geschützt ist). Zum Beispiel, wenn es in der Stadt an einem Fahrradständer angeschlossen ist.

Bei den meisten Hausratversicherungen ist Ihr Fahrrad insbesondere gegen Einbruchdiebstahl versichert. Das heißt, das Rad wird aus abgeschlossenen Räumen, wie einem Keller oder einer Garage gestohlen.


Möchte man, dass auch der sog. „einfache Diebstahl“ versichert ist, ist in der Regel ein zusätzlicher Abschluss einer „Fahrrad-Klausel“ nötig. Einfacher Diebstahl liegt vor, wenn das Fahrrad außerhalb von abgeschlossenen Räumen, also auf der offenen Straße entwendet wird.


Hinzu kommt, dass in den meisten Hausratversicherungen eine zusätzliche Begrenzung in der Höhe der Entschädigung vereinbart ist.


Schäden wie Verschleiß, Beschädigung bei Unfall oder ähnliches sind in der Hausratversicherung nicht enthalten.

Im Rahmen der Hausratversicherung wird oft nur für Diebstahl von bestimmtem losem Zubehör (nicht aber für Fahrradgepäck) geleistet, wenn es zusammen mit dem Fahrrad gestohlen wird.


Bei einer Fahrradversicherung kann auch loste mit dem Fahrrad verbundenes Zubehör und Fahrradgepäck miteingeschlossen werden, auch wenn das Fahrrad selbst nicht gestohlen wird.

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