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Zusatzbeiträge der Gesetzlichen Krankenkasse künftig gestrichen

Zusatzbeiträge der Gesetzlichen Krankenkasse künftig gestrichen

Krankenkassen dürfen nun keine Zusatzbeiträge mehr einfordern. In den nächsten Wochen wird Angela Merkels (CDU) Kabinett beschließen, den sogenannten Zusatzbeitrag in der gesetzlichen Krankenversicherung abzuschaffen. Was 2003 auf dem Leipziger Parteitag als Kopfpauschale beschlossen wurde, soll ab 2015 der Vergangenheit angehören. Die Idee, einen einheitlichen Beitrag für alle Versicherungsnehmer zu haben, konnte sich nicht etablieren.

Erst in der vergangenen Legislaturperiode konnten die Pläne aus 2003 umgesetzt werden. Nun werden sie wieder abgeschafft. Die Entscheidung zur Streichung der Beiträge hat im Wesentlichen zwei Gründe. Zum einen lösten die Beiträge laut Meinung der Koalition einen "falschen Wettbewerb" aus. Zum anderen sei das ganze Konstrukt schlichtweg zu kompliziert. Nur wenige Kassen hatten nach Gesetzesentschluss überhaupt die Möglichkeit ergriffen, einen Zusatzbeitrag einzuführen. Für diese Kassen erwies sich der Schritt nicht als sinnvoll – höhere Beitragssummen führten zu massiven Mitgliederverlusten. Aus diesem Grund entschieden sich die meisten Kassen gegen die zusätzlichen Abgaben ihrer Versicherten. Einige verzichteten sogar auf die Investitionen, die sich erst in einigen Jahren gerechnet hätten. Die damalige Koalition, Union und FDP hatten sogar einen Plan entwickelt, der einen automatischen Versicherungsausgleich für Versicherte vorsah, die den Zusatzbeitrag finanziell nicht hätten leisten können. Allerdings gestaltete sich die Regelung in der Realität viel komplizierter, als in der Theorie. Zur Freude der betroffenen Fachleute musste sie kaum angewandt werden. Grund dafür, dass die Kassen momentan keine Zusatzbeiträge erheben müssen, ist die außerordentlich gute Lage am Arbeitsmarkt – die Kassen haben durch viele Berufstätige genug Einnahmen, um ihren Haushalt auszugleichen.

Wenn nun aber auch die Möglichkeit auf die Erhebung zusätzlicher Beiträge genommen ist, wie kommen die gesetzlichen Krankenkassen dann in schwierigeren Arbeitsmarktverhältnissen über die Runden? Zukünftig wird jede Kasse ihren eigenen prozentualen Beitrag festlegen können. Als Mindestsatz sind 14,6 Prozent des Bruttolohns vereinbart worden, von dem die Hälfte Arbeitgeber und die andere Arbeitnehmer zahlen müssen. Es steht den Kassen dank der neuen Regelung dann aber frei, auch 15 oder 16 Prozent einzubehalten. Die dadurch entstehenden Mehrkosten muss der Versicherte dann alleine tragen. Falls die Umstände die Kassen allerdings zwingen, einen Beitrag von über 15,5 Prozent zu verlangen, kommen die Arbeitgeber wieder ins Spiel. Wie genau das Prozedere dann ablaufen soll, ist noch nicht bekannt.

Die SPD nannte die Pläne der alten Regierung ungerecht. Sie möchte, dass eine Regelung eingeführt wird, die die Arbeitgeber auch bei Kostensteigerung gleich zur Kasse bittet, wie Arbeitnehmer. Die Union hält aber nichts davon, aus Angst, die Unternehmen zu stark zu belasten.

Zunächst werden die Beiträge von rund 20 Millionen Kassenmitgliedern sinken, das ergaben zumindest Berechnungen des Gesundheitsministeriums. Das ergibt sich aus den Finanzreserven, die aktuell 17 Milliarden Euro betragen. Wie die einzelnen Kassen aber verfahren werden, hängt von ihrer jeweiligen Geschäftsstrategie ab.

Artikel eingestellt am in der Rubrik Gesetzliche Versicherungen.

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