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Zahnzusatzversicherungen kündigen

Zahnzusatzversicherung
ARAG KrankenUrsache für die meisten Beschwerden und den größten Ärger über Zahnzusatzversicherungen sind die teilweise immensen Beitragserhöhungen bei der CSS, Hanse Merkur oder ARAG in den letzten Jahren. Von zwischen 10 und 40 Prozent Erhöhung ist dort die Rede - oftmals auf mehrere Jahre hintereinander verteilt. Finanztest berichtet, dass dies erlaubt und sogar notwendig ist, wenn in einer Zahnzusatzversicherung die Ausgaben für den Versicherer höher sind als die Einnahmen.

Das Sonderkündigungsrecht das den Kunden zusteht hat eine Frist von einem Monat nach Erhalt der Beitragserhöhung. Innerhalb dieser Frist kann man (mit Hinweis auf die Beitragserhöhung) den Vertrag kündigen und zu einem anderen Versicherer wechseln.

Finanztest warnt davor, einen Vertrag zu kündigen, wenn in absehbarer Zeit Behandlungen oder Zahnersatz-Maßnahmen anstehen, da bereits anstehende Behandlungen von einem neuen Versicherer abgefragt und vom Versicherungsschutz der neuen Zahnversicherung ausgeschlossen sind. Darüber hinaus weist Finanztest auf neue Wartezeiten und eine eventuelle Zahnstaffel hin.

Einen Tipp gibt Finanztest mit auf den Weg: Es kann sein sein, dass es bei ihrer Gesellschaft einen günstigeren Tarif gibt, in den man mit weniger Nachteilen wechseln kann.

Unser Fazit

Was Finanztest verschweigt ist die sogenannte Negativ-Selektion: Kunden, die jung und gesund sind tendieren eher dazu, nach massiven Beitragserhöhungen ihre Zahnzusatzversicherung zu kündigen. Dadurch sammeln sich im Versichertenbestand vermehrt Kunden, die laufende Behandlungen haben oder Behandlungen planen. Dieser Tatbestand kann dazu führen, dass auch in den Folgejahren die Beiträge erhöht werden müssen.

In unserem Ranking für Zahnzusatzversicherungen ist Beitragsstabilität ein Faktor, mit dem Tarife bewertet werden. Gesellschaften, die regelmäßig die Beiträge ihrer Zahnzusatzversicherungen erhöhen, erhalten hier einen Punktabzug.

Artikel eingestellt am in der Rubrik Krankenzusatzversicherung.

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