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Zahnprophylaxe ja, aber was übernimmt die Krankenkasse?

Zahnzusatzversicherung

Jeder Mensch wünscht sich schöne, vor allen Dingen aber gesunde Zähne. Für ein strahlendes Lächeln, gute Zahngesundheit und deren Erhaltung, sind wichtige prophylaktische Maßnahmen unablässig. Zur Zahnvorsorge gehört unter anderem auch die Vorsorge der Gesunderhaltung der Zähne zu Hause, eine ausreichende Mundhygiene und eine gesunde und ausgewogene Ernährung. Kontrolluntersuchungen beim Zahnarzt sollten zweimal im Jahr durchgeführt werden, auch eine professionelle Zahnreinigung ist für die Zahnvorsorge unbedingt erforderlich.

Allerdings stellen sich viele Menschen bei dem Stichwort Zahnvorsorge immer öfter die Frage, welche Kosten in diesem Zusammenhang, von der Krankenkasse übernommen werden. Viele Menschen nehmen an, dass die Krankenkasse nichts für die Zahnvorsorge zahlt, weil Sie wissen, dass die professionelle Zahnreinigung eine private Leistung ist. Das ist natürlich richtig. Richtig ist aber auch, dass alle gesetzlichen Krankenkassen für die allgemeine Zahnvorsorge schon aufkommen. Besonders gute Leistungen gibt es für die Kinder/Jugendlichen, aber auch für die Erwachsenen, die ebenfalls aus vielen Zahnvorsorgeleistungen wählen können.

Einige Fakten

Die gesetzliche Zahnvorsorge für Kinder ist ab dem dritten Jahr vorgeschrieben. Die Zahnvorsorge ist für die Erwachsenen zweimal im Jahr durchzuführen und diese ist absolut kostenfrei. Eine Parodontitis-Früherkennung-Untersuchung wird alle zwei Jahre von der Krankenversicherung übernommen und auch eine Zahnsteinentfernung ist einmal im Jahr kostenlos nutzbar.

Kontrolluntersuchungen sollen Früherkennungen zum Ziel haben, sodass nachstehende Behandlungen schnell eingeleitet werden können. Bei diesen Zahnvorsorgeuntersuchungen stehen auch spezielle Untersuchungen im Fokus. Auch diese werden von den Krankenkassen übernommen, hierzu zählen Untersuchungen der Zahnfleischtaschen, der Mundschleimhaut und Zahnverfärbungen. Sinnvoll ist auch die Entfernung des Zahnsteins. So wird effektiv schmerzhaften Entzündungen und Reizungen entgegengewirkt. Auch diese Untersuchungen werden seit 2004 als Kassenleistung vom Gesetzgeber vorgeschrieben.

Auch für die Zahnvorsorge bei Kindern schreibt der Gesetzgeber Kassenleistung vor. Alle gesetzlichen Krankenkassen übernehmen drei Früherkennungsuntersuchungen beim Zahnarzt. Die Kinder müssen für die komplette Übernahme, zwischen drei und sechs Jahren sein. Aber dem 6. Lebensjahr, sollten halbjährliche Untersuchungen beim Zahnarzt vorgenommen werden, die wiederum auch komplett von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen werden. Wichtig in diesem Zusammenhang ist auch die Tatsache, dass die sogenannte Gruppenprophylaxe bei Kindern bis zu elf Jahren, auch komplett von den Krankenkassen übernommen wird. Eine sehr zu empfehlende Maßnahme, die eine Ernährungsberatung und das Erlernen des richtigen Zähneputzens unter fachlicher Anleitung, beinhaltet.

Grundsätzlich sollten alle Menschen die regelmäßige Zahnvorsorge nutzen, denn die Krankenkassen und die Krankenversicherungen unterstützen alle Patienten dabei. Allerdings ist auch die professionelle Zahnreinigung ein wichtiger Baustein für eine gute Vorsorge. Will man die Kosten hierfür nicht aus eigener Tasche tragen müssen, sollte man beim Abschluss einer Zahnzusatzversicherung darauf achten, dass Leistungen hierfür im gewählten Tarif eingeschlossen sind. Und trotz bester Vorsorge kann nicht ausgeschlossen werden, dass Zahnersatz irgendwann ein Thema wird. Wohl dem, der dann auf seine Zahnzusatzversicherung zurückgreifen kann, denn die Kassenleistungen für diesen Ernstfall sind dann doch eher gering.

Artikel eingestellt am in der Rubrik Gesetzliche Versicherungen.

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