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Zahnmedizinische Pflege

Zahnzusatzversicherung

Gesunde Zähne und das damit verbundene strahlende Lächeln zeugen nicht nur von Gesundheit, sondern nehmen auch Einfluss auf die Psyche. Allerdings ergibt sich ein wesentlicher Unterschied zwischen der gesetzlichen und der privaten Krankenversicherung im Bereich der zahnmedizinischen Behandlungen und des Zahnersatzes. Dieser Bereich war in der gesetzlichen Krankenversicherung in den letzten Jahren vermehrt von Kürzungen und Streichungen betroffen. Gesetzlich Versicherte haben grundsätzlich Anspruch auf eine Zahnbehandlung und Vorsorgeuntersuchungen, die GKV übernimmt die hierfür entstehenden Kosten. Im Bereich des Zahnersatzes arbeitet die GKV jedoch mit einem befundorientiertem Festzuschusssystem.

Bevor eine Behandlung erfolgt, erstellt der Zahnarzt einen Befund sowie einen Behandlungsplan. Diese werden der GKV vorgelegt, die ihrerseits die Höhe der Zuschüsse festlegt, wobei jedem Einriff ein fester Regelsatz zugewiesen wird, der sich primär an der medizinischen Notwendigkeit und dem Wirtschaftlichkeitsgebot orientiert. In der Praxis bedeutet das, dass der Versicherte keine Zuschüsse für die realen Kosten erhält, sondern die Zuschüsse in Höhe der Hälfte der theoretisch festgelegten Regelleistungen liegen. Kann der Versicherte ein lückenlos geführtes Bonusheft vorweisen, in dem beispielsweise regelmäßige Vorsorgeuntersuchungen ermerkt sind, erhöht die GKV die Höhe der Zuschüsse um einige Prozentpunkte. Liegen die Kosten der Behandlung und des Zahnersatzes über den Regelleistungen, trägt der Versicherte die Mehrkosten selbst, beispielsweise, wenn er eine Kunststofffüllung statt einer Amalgamfüllung möchte oder Brücken außerhalb des Sichtbereiches verblendet werden sollen.

Die private Krankenkasse übernimmt grundsätzlich die Kosten für einfache Zahnbehandlungen, beispielsweise in Form von Füllungen oder der Entfernung von Zahnstein. Darüber hinaus erhält der privat Versicherte meist deutlich höhere Zuschüsse, wobei hierfür der gewählte Tarif entscheidend ist. Allerdings richten sich die gewährten Zuschüsse, dem Kostenerstattungsprinzip folgend, nach den tatsächlich entstandenen Kosten. Für gesetzlich Versicherte besteht jedoch die Möglichkeit, den reduzierten Leistungsumfang der GKV durch den Abschluss einer privaten Zahnzusatzversicherung bei einer privaten Krankenkasse auszugleichen.

Autor: vergleich-zu-versicherungen.de

Artikel eingestellt am in der Rubrik Krankenzusatzversicherung.

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