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Zahl der Handydiebstähle hat stark zugenommen

Zahl der Handydiebstähle hat stark zugenommen

Innerhalb von vier Jahren hat sich die Zahl der Handydiebstähle fast verdoppelt. Wurden im Jahr noch "nur" 102.000 Mobiltelefone als gestohlen gemeldet, waren es im Jahr 2013 bereits 237.000 Handys. Die Ergebnisse gehen auf eine Anfrage der Linksfraktion an die Bundesregierung zurück. Die Zahlen stammen aus einem Informationssystem der Polizei, Inpol-Z. Gemeldete Diebstähle werden darin erfasst. Bis Juni 2014 wurden bisher knapp 100.000 Mobiltelefone gestohlen.

Ob man als Besitzer eines Mobiltelefons sein Gerät versichern lassen sollte, ist umstritten. In vielen Fällen lohnt sich ein sogenannter "Handy Schutzbrief" erst ab einer bestimmten Wertigkeit eines Geräts. Verschiedene Anbieter werben mit einer Versicherung von "Displaybruch bis Diebstahl". Für viele klingt das ziemlich verlockend, ist das Handy in der heutigen Zeit doch wichtigster Begleiter im Alltag und kaum mehr verzichtbar. Geht das Display kaputt, wird es ersetzt. Wird das Gerät als gestohlen gemeldet, kommen manche Versicherer in bestimmten Fällen zum einen für den Wert des Handys auf, zum anderen sogar für Telefonkosten im Wert von bis zu 50 Euro. Die Jahresprämien für die Vollversicherung von Mobiltelefonen betragen im Schnitt 50 Euro. Bei teureren Geräten belaufen sich die Prämien auf etwas mehr Geld.

Vor allem bei der Diebstahlversicherung sind aber einige Bedingungen zu beachten. Der Versicherer zahlt den Verlust des Geräts nur, wenn der Versicherte auch seiner Sorgfaltspflicht nachgekommen ist. Im Klartext bedeutet dies: Wer sein Handy beispielsweise im Auto von außen sichtbar herum liegen lässt, hat keinen Anspruch auf Versicherungsschutz. Wer das Handy aber im Handschuhfach oder Kofferraum untergebracht hat, kann das Handy ersetzt bekommen und von der Versicherung profitieren. Das Gleiche gilt auch für andere Örtlichkeiten: Tut der Versicherte alles, um einen Diebstahl zu verhindern und kommt seiner Sorgfaltspflicht nach, zahlt die Versicherung den Schaden. Missachtet der Versicherte aber diese Pflicht, ist die Versicherung nicht dazu verpflichtet, den entstandenen Schaden auszugleichen. Auch bei anderen Schäden macht der Handy Schutzbrief Ausnahmen. Grundsätzlich zahlt er für Wasserschäden, aber nur, wenn sie nicht witterungsbedingt, durch angekündigten Schnee oder Regen beispielsweise, entstanden sind.

Wenn man diese Bedingungen beachtet, könnte sich ein solcher Handy Schutzbrief für teurere Geräte durchaus lohnen.

Artikel eingestellt am in der Rubrik Versicherung allgemein.

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