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Wohnungseinbrüche absichern

Wohnungseinbrüche absichern

Die aktuelle Kriminalstatistik bringt erschreckendes zu Tage: Die Anzahl der Einbrüche nimmt weiter zu. Auch die Schadenssumme wird höher. Aus diesem Grunde sollte man als Versicherter prüfen, ob man durch seine bestehenden Versicherungen vor den finanziellen Folgen von Einbrüchen geschützt ist oder ob es sich empfiehlt, eine solche abzuschließen.

Durchschnittlich alle dreieinhalb Minuten wird in Deutschland ein Haus oder eine Wohnung aufgebrochen. Die Einbruchdiebstähle im Jahr 2013 haben laut Kriminalstatistik einen neuen Höchstwert erreicht. 149.500 Fälle sind das traurige Ergebnis des vergangenen Jahres. Zwischen 2009 und 2013 nahmen die Fälle um insgesamt ein Drittel zu. Oft sind es sogar Banden, die systematisch Häuser und Wohnungen ahnungsloser Menschen ausräumen. Die dadurch entstehenden Schäden sind gewaltig. Der durchschnittliche Schaden liegt bei 3300 Euro pro Einbruch, Versicherungen zahlten im vergangenen Jahr 480 Millionen Euro an Betroffene aus. Häufige Beute sind hochpreisige elektronische Gegenstände wie Laptops, Smartphones, Digitalkameras oder Tablets.

Grundsätzlich kann man die Wertgegenstände in seinem Haushalt aber versichern. Eine Hausratsversicherung kommt für entstandene Schäden bei einem Einbruchdiebstahl auf. Voraussetzung ist, dass es sich nachweislich um einen Einbruch handelt. So müssen Einbruchsspuren, wie geknackte Türschlösser oder eingeschlagene Fenster, polizeilich dokumentiert werden. Hinzu kommt, dass der Versicherungsnehmer einige Pflichten erfüllen muss, um in den Genuss des Versicherungsschutzes zu gelangen. So muss er bei Feststellung eines Einbruchs sofort die Polizei alarmieren und darf in der Wohnung bis zum Eintreffen der Beamten nichts an der aufgefundenen Situation verändern, um Beweisspuren nicht zu vernichten. Anschließend muss der Polizei und dem Versicherer eine sogenannte Stehlgutliste ausgehändigt werden. Gestohlene Gegenstände sollten darauf so gut wie möglich aufgeführt und am besten auch mit Seriennummern beschrieben werden. Auch Kaufbelege sind sinnvoll. Außerdem sollten die Versicherer darauf achten, den realen Wert des Hausrats beim Versicherer anzugeben. Wer auf die Idee kommt, eine niedrigere Summe zu wählen, um die Versicherungsprämie zu drücken, tut sich meistens keinen Gefallen damit. Der Versicherer spricht dann von einer Unterversicherung und zahlt die Schäden nur anteilig aus. Bei kostspieligen Neuanschaffungen sollte der Versicherer zeitnah informiert werden.

Trotz dieser Maßnahmen zahlt die Versicherung keine Schäden in unbegrenzter Höhe. Bei Schmuck beispielsweise gelten Entschädigungsgrenzen von 20 bis 30 Prozent der Versicherungssumme. Auch Bargeld wird normalerweise nur bis zu 1000 Euro ersetzt. Fahrräder, die in geschlossenen Räumen des Hauses mit einem Schloss gesichert aufbewahrt wurden, werden auch nur anteilig ersetzt. Viele Versicherer begrenzen die Schadensersatzsumme auf zwei oder drei Prozent.

Artikel eingestellt am in der Rubrik Ihr gutes Recht.

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