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Wildunfälle - Definition und richtiges Verhalten

Wildunfälle - Definition und richtiges Verhalten

Zusammenstöße mit Tieren, die die Straße überqueren kann es das ganze Jahr über geben. Brechen Herbst und Winter an, ist jedoch zu noch mehr Vorsicht geboten. Die Tiere wandern häufiger auf der Suche nach Nahrung und Nebel, Regen oder Schnee sowie die früher einbrechende Dunkelheit erhöhen jetzt die Gefahr. Im Winter macht die Straßenglätte zudem auch noch den Bremsweg länger.

Wildunfall – für die Versicherung ein Unfall wie jeder andere

Als Wildunfall wird ein Verkehrsunfall bezeichnet, bei dem der "Unfallgegner" ein Wildtier ist. Von einem Wildunfall wird dann gesprochen, wenn durch den Zusammenstoß zwischen Fahrzeug und Tier ein Sachschaden am Auto entsteht. Das ist dann der Fall, wenn das Tier nicht überfahren, sondern aufgrund seiner Größe angefahren wird. Zu solchen Wildtieren gehören Reh- und Schwarzwild, Damwild, Füchse oder auch Wölfe. Das Überfahren von kleinen Haus- und Wildtieren wie Igel, Katze, Huhn oder von Kriechtieren ist hingegen kein Wildunfall. Das durch einen Wildunfall tödlich verletzte Tier wird Fallwild genannt.

Situationsgerechtes Verhalten an der Unfallstelle

Ein Wildunfall kann für den Autofahrer ebenso brenzlig ausgehen wie für das angefahrene Tier. Wenn ein Zusammenstoß mit dem Tier auf der Fahrbahn unvermeidbar war, dann muss der Fahrzeughalter so besonnen und umsichtig reagieren wie bei einem Verkehrsunfall mit einem anderen Fahrzeug, also mit Menschenbeteiligung.

Dazu gehören

  • Sofortiges Einschalten der Warnblinkanlage
  • Erkunden von Lage und Zustand des angefahrenen Tieres
  • Sichern der Unfallstelle durch Aufstellen eines Warndreiecks
  • Zusätzliche Sicherung der Gegenfahrbahn, sofern das verletzte oder tote Tier auf dieser Fahrspur liegt
  • Absetzen des Notrufs 110 für die Polizei
  • Smartphone-Benutzer können die genauen Koordinaten des Unfallortes ablesen und weitergeben
  • Information des zuständigen Försters oder Jagdpächters
  • Verzicht auf jegliches Anfassen oder Berühren des verunfallten Wildtieres

Schadensmeldung bei der Versicherung

Nachdem diese ersten Maßnahmen am Unfallort eingeleitet worden sind, kann sich der Kfz-Halter um sein Fahrzeug kümmern Der Unfallschaden wird von der Polizei protokolliert, dokumentiert und mit einem Aktenzeichen versehen. Das ist die Grundlage zur Schadensmeldung bei der Versicherung. Jetzt folgt das weitere Procedere wie bei anderen Schadens- und Leistungsfällen auch. Der Versicherer muss die Chance haben zu entscheiden, wie mit dem beschädigten Fahrzeug verfahren wird. Zu beantworten bleibt die Frage: Gutachten Ja/Nein. Der Versicherer prüft zunächst, ob es sich bei dem Wildunfall um einen Leistungsfall nach der Teilkaskoversicherung sowie den Allgemeinen Geschäftsbedingungen handelt. Zur Unfalldokumentation des Fahrzeughalters gehören eine „Wildbescheinigung“ des Försters oder Jagdpächters sowie Fotos über den Wildschaden und vom Schadensort. Grundsätzlich sind Wildunfälle teilkasko versichert, an denen Haarwild und Tiere nach dem Bundesjagdgesetz, dem BJagdG beteiligt sind.

Ausreichend versichert?

Wer häufig mit dem Auto unterwegs ist, sollte darüber nachdenken nicht nur sein Auto sondern auch sich selbst ausreichend zu versichern. Eine Unfallversicherung z.B. zahlt nicht nur einen Einmalbeitrag wenn es durch einen Autounfall zu bleibenden Schädigungen kommt, es können auch spezielle Unfalltagegelder und ein Krankenhaustagegeld eingeschlossen werden. Damit lassen sich z.B. Versorgungslücken bei einem drohenden Verdienstausfall, z.B. bei einer längeren Reha-Phase, ausgleichen. Gerade bei unfallbedingten körperlichen Einschränkungen ist eine größere Einmalleistung zusätzlich zu einer monatlichen Leistung aus einer Berufsunfähigkeitsversicherung immens wichtig. Auch über eine gute Krankenhauszusatzversicherung sollten Autofahrer nachdenken. Sie ermöglicht den Zugriff auf bessere Behandlungsmethoden oder Behandlungen durch Spezialisten wie bei einer Privaten Krankenversicherung.

Artikel eingestellt am in der Rubrik Versicherung allgemein.

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