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Gesundheitsreform – wie geht es weiter?

Gesundheitsreform – wie geht  es weiter?
Das Jahr 2007 stellt den Auftakt zur Umsetzung der neuen Gesundheitsreform dar. Doch weitere Änderungen und der endgültige Abschluss gehen weit über dieses Jahr hinaus. Was erwartet uns in Zukunft?

Die nächsten Schritte der Gesundheitsreform sind für 2008 geplant. Dann sollen die genauen Vorschriften zu Vorsorgeuntersuchungen inklusive der Chronikerregelung feststehen.

Versicherte der gesetzlichen Krankenversicherung, die schwerwiegend chronisch krank sind und wegen dieser Krankheit in Dauerbehandlung sind, werden bei der Ermittlung der Belastungsgrenze besonders behandelt: Die von diesen Personen zu leistenden Zuzahlungen sind grundsätzlich auf maximal ein Prozent ihrer jährlichen Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt begrenzt. Chronisch Kranke sollen diese Entlastung künftig aber nur erhalten, wenn sie sich „therapiegerecht“ (z.B. Teilnahme an Behandlungsprogrammen) verhalten. Die Präzisierung der Ein-Prozent-Regelung ist für den 01.01.2008 geplant.

Gleichzeitig soll die Teilnahme an Vorsorgeuntersuchungen und Früherkennung ab einem bestimmten Alter zur Pflicht werden. Der gemeinsame Bundesausschuss legt 2008 noch fest, wer in welchem Alter welche Untersuchungen vorweisen muss.

Ab 2009 muss jeder in Deutschland krankenversichert sein. Für die Bürger, die der gesetzlichen Versicherungspflicht unterliegen, gilt dies bereits seit dem 1. April 2007. Wer sich lange Zeit nicht versichert, weil er die Beiträge nicht aufbringen kann oder will, muss rückwirkend ab dem 1. April 2007 Beiträge nachzahlen.

Weiterhin müssen ab dem 1. Januar 2009 die Unternehmen der privaten Krankenversicherung einen Basistarif anbieten. Dieser löst den Standardtarif der privaten Krankenversicherung ab. Am Leistungsumfang ändert sich nichts. Wer heute schon privat versichert ist, kann während des ersten Halbjahres 2009 in den Basistarif einer anderen privaten Versicherung wechseln und dabei einen Teil seiner Altersrückstellungen mitnehmen. Für alle, die sich ab 2009 privat versichern, gilt, dass sie zu einer anderen Kasse wechseln können, dabei allerdings ihre Altersrückstellungen immer nur im Umfang des Basistarifs mitnehmen können.

Der Basistarif bedarf keiner Gesundheitsprüfung. Lediglich Alter und Geschlecht dürfen bei der Tarifprüfung herangezogen werden. Anders als heute dürfen die Privaten diesen Grund-Versicherungsschutz nicht kündigen. Er steht ehemaligen Versicherten der Kasse und - während des ersten Halbjahres 2009 - auch gesetzlich Versicherten, die oberhalb der Pflichtversicherungsgrenze liegen, offen.

Gesetzlich Krankenversicherte sollen ab Januar 2009 einen einheitlichen Beitragssatz zahlen, egal bei welcher Kasse sie versichert sind. Der Staat legt einen einheitlichen Beitragssatz fest (bisher machen die Kassen das selbst). Anschließend erhält jede Kasse pro Versichertem eine pauschale Zuweisung, die nach Alter, Geschlecht und bestimmten Krankheitsfaktoren modifiziert wird. Wirtschaftlich erfolgreiche Krankenkassen können Geld zurückzahlen. Reicht das Geld bei wirtschaftlich weniger erfolgreichen Krankenkassen nicht aus, können diese Krankenkassen prozentuale Zuschläge auf den Lohn oder eine Einheitspauschale erheben. Der Gesundheitsfonds soll insoweit für etwas Wettbewerb zwischen den Krankenkassen sorgen. Wird ein Zusatzbeitrag nötig, werden die Versicherten auf ihr Recht hingewiesen, die Kasse zu wechseln. Dies soll die Kassen motivieren, sparsam zu wirtschaften.


Weitere Informationen finden Sie auf der Webpräsenz des Bundesministeriums für Gesundheit

Artikel eingestellt am in der Rubrik Gesetzliche Versicherungen.

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