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Wer trägt die Kosten einer Fahrt mit dem Rettungswagen ins Krankenhaus?

Wer trägt die Kosten einer Fahrt mit dem Rettungswagen ins Krankenhaus?

Unfälle passieren plötzlich, eine Krankheit überrascht einen im Schlaf – zum Glück gibt es Notärzte und Krankenwagen, die für schnelle medizinische Hilfe sorgen und den Patienten zur Weiterbehandlung ins Krankenhaus überbringen. Da solche Unglücksfälle nicht vorhersehbar sind, machen sich viele Menschen gar keine Gedanken darum, was ein solcher Transport überhaupt kostet und ob die Krankenkassen dafür aufkommen.

Laut dem fünften Sozialgesetzbuch gehören zu den Leistungen gesetzlicher Krankenkassen auch Fahrkosten im Zusammenhang mit medizinisch notwendigen Leistungen. Das heißt, dass die Kasse die Fahrtkosten zahlt, wenn eine weitere medizinische Behandlung nur im Krankenhaus weitergeführt werden kann. So zum Beispiel bei Leistungen, die stationär erbracht werden müssen, bei Rettungsfahrten zum Krankenhaus, auch wenn anschließend keine stationäre Behandlung erfolgt, bei Krankentransporten mit medizinisch notwendigen Krankentransportwagen, aber auch bei Fahrten zu einer ambulanten Behandlung, wenn ein stationärer Aufenthalt dadurch vermieden werden kann.

Ruft man jedoch einen Krankenwagen und ein Weitertransport ins Krankenhaus ist nicht nötig, wird es kritisch. Denn wenn kein Transport ins Krankenhaus erfolgt und eine sogenannte "Leerfahrt" entsteht, werden die Patienten oft selbst zu Kasse gebeten. Die Kosten für einen Einsatz des Notarzts samt Krankenwagen belaufen sich auf ungefähr 300 bis 500 Euro – ein ziemlich teurer Besuch. So sollte man sich im Zweifelsfall eher überlegen, die Fahrt ins Krankenhaus dann auch tatsächlich anzutreten. Gesetzlich Versicherte müssen dann lediglich einen kleinen Kostenbeitrag in Höhe von 10 Euro zahlen, bei privat Versicherten wird erfolgt die Erstattung der Kosten meist in vollem Umfang.

Natürlich sollte man in Notsituationen nicht zögern und erst gründlich darüber nachdenken, ob der Krankenwagen wirklich nötig ist, aber um zu vermeiden, auf den entstehenden Kosten sitzen zu bleiben, sollte man "Leerfahrten" vermeiden und einer Untersuchung im Krankenhaus zustimmen. So ist das Kostenproblem gelöst und der Patient kann sich sicher sein, dass er in guten Händen ist.

Artikel eingestellt am in der Rubrik Krankenzusatzversicherung.

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