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Was tun nach einem Bagatellunfall?

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Ein Kraftfahrzeug-Unfall ist immer ein unangenehmes Ereignis, aber trotzdem nicht gleich eine Katastrophe. Gerade in der kommenden Jahreszeit mit Dunkelheit, Nebel, Regen, nassem Laub, Glatteis und Schnee kommt es häufig zu den sogenannten Bagatellunfällen.

Was ist unter einem Bagatellunfall zu verstehen und wie sollten sich die Beteiligten verhalten?

Der Begriff Bagatellunfall ist nicht ganz klar definiert. Im Allgemeinen versteht man darunter einen Verkehrsunfall bei dem folgende Voraussetzungen gegeben sind:

  • die Schuldfrage ist klar und die Beteiligten sind sich grundlegend darüber einig
  • alle Beteiligten können sich ausweisen
  • der Unfall ist nicht auf eine Straftat zurückzuführen (Alkohol, Unfallflucht etc)
  • es entstand kein Personenschaden
  • es sind keine im Ausland zugelassenen Fahrzeuge beteiligt
  • der Sachschaden ist nicht erheblich und geschätzt nicht höher als maximal 1000 Euro
  • Die beteiligten Fahrzeuge sind noch fahrtüchtig

Kommt es zu so einem Unfall, ist es nicht notwendig, die Polizei zum Unfallort zu rufen. Zum einen sollte nämlich - sofern möglich - die Unfallstelle so schnell wie möglich geräumt werden, um weitere Unfälle zu vermeiden. Zum anderen kommt es gerade an Tagen mit Extremwetter zu sehr vielen kleineren Unfällen und dadurch zu teilweise sehr langen Wartezeiten auf die aufnehmenden Beamten, die woanders vielleicht dringender benötigt werden.

Natürlich müssen auch bei einem Bagatellunfall, ganz gleich, ob LKW, PKW, Krad oder Wohnmobil beteiligt sind, grundlegende Maßnahmen getroffen werden, damit auch die KfZ-Versicherung der Beteiligten die Schadensregulierung ordnungsgemäß vornehmen kann.

Unbedingt Personalien aufnehmen

Ganz wichtig für die spätere Schadensabwicklung sind die genauen Personalien der Unfallbeteiligten. Deshalb müssen sowohl die Namen und Adressen der Fahrer, als auch die Fahrzeug-Kennzeichen notiert werden. Gibt es Unfallzeugen, sollte man vorsichtshalber auch deren Personalien notieren. Auch der Versichererer und die Versicherungs-Nummer sollte notiert werden.

Besonders geeignet zur Unfallaufnahme sind spezielle Vordrucke für KfZ-Unfallberichte, es geht aber natürlich auch formlos. Sehr empfehlenswert ist es auch, wenn die Unfallbeteiligten das Unfallprotokoll unterschreiben. Zwar sind rechtlich gesehen auch mündliche Absprachen am Unfallort verbindlich, aber man ist so immer auf der sicheren Seite.

Außerdem sollten, wenn irgend möglich, mit dem Handy oder der Einweg-Kamera Fotos von der Unfallstelle und den Schäden gemacht werden. Anschließend sollte der Unfallverursacher unverzüglich, möglichst innerhalb einer Woche, den Schaden seiner KFZ-Versicherung bzw. Wohnmobilversicherung melden. Der Geschädigte sollte sich durch einen Anruf bei der gegnerischen Versicherung vergewissern, dass die Meldung auch tatsächlich erfolgte. Ist das nicht der Fall, kann auch der Geschädigte seine Ansprüche bei der gegnerischen Versicherung anmelden. Ist sie ihm nicht bekannt, hilft eine Anfrage beim Zentralruf der Autoversicherer Deutschland.

Bei einem Bagatellunfall kann es sich für den Verursacher unter Umständen auch lohnen ihn selbst zu bezahlen, um eine Hoch-Stufung in der Schadensreiheitsklasse zu vermeiden. Die Entscheidung darüber sollte aber in jedem Fall erst getroffen werden, wenn genau feststeht, wie hoch der Schaden tatsächlich ist.

Artikel eingestellt am in der Rubrik Ihr gutes Recht.

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