Sind Sie finanziell abgesichert, wenn Sie vielleicht Ihren Beruf aufgeben müssen? Haben Sie sich einmal Gedanken darüber gemacht, wie Sie Ihren Lebensstandard halten wollen ohne das bisherige Einkommen? Wie Sie die Ausbildung Ihrer Kinder bezahlen wollen? Das Haus? Das Auto?
Wenn man über die Notwendigkeit einer Versicherung nachdenkt, sollte man immer überlegen, was schlimmstenfalls passieren kann und welche finanzielle Folge dies hätte.
Nicht die Wahrscheinlichkeit, ob etwas passieren kann oder wie häufig es vorkommen könnte ist wichtig, sondern einzig und allein die Höhe des größtmöglichen Schadens. Sie mögen sich vielleicht dreimal im Leben auf die Brille Ihres Nachbarn setzen und zweimal den Rotwein über die Bluse Ihrer Tischdame kippen, das wiegt aber nichts gegen den Schaden den Sie ein einziges Mal verursachen wenn Ihre Waschmaschine beschließt das Wasser lieber in die Röntgenpraxis unter Ihrer Wohnung als in die Kanalisation zu pumpen.
Genau so ist es auch, wenn Sie über die Absicherung im Falle eines Unfalls denken. Die größtmöglichen Schäden die durch einen Unfall entstehen können sind
Auf die Absicherung im Todesfall möchten wir in an dieser Stelle nicht eingehen. Sie wird Bestandteil einer eigenen Betrachtung in einem späteren Artikel sein.
Der Verlust der Arbeitskraft
Wenn Sie nicht gerade Paris Hilton heißen, am letzten Wochenende den Lotto-Jackpot geknackt haben oder durch andere Gründe nicht oder nicht mehr darauf angewiesen sind Ihren Lebensunterhalt mit Ihrer Hände Arbeit verdienen zu müssen, ist Ihre Arbeitskraft Ihr größtes finanzielles Potential. Immerhin beträgt die Summe des Arbeitseinkommens eines Durchschnittsverdieners im Laufe seines Lebens leicht 1,5 Mio. Euro.
Ihre Arbeitskraft sichert also Ihr Einkommen. Es hängt aber noch eine Menge mehr daran, z.B.:
Was passiert, wenn Sie Ihre Arbeitskraft ganz oder teilweise verlieren?
Auch wenn Sie Ihren Job nicht mehr ausüben können, so bleiben Ihre Kosten meist gleich oder sie erhöhen sich sogar durch unfall- oder krankheitsbedingte Zusatzkosten. Ihr Einkommen jedoch
Ihr Ziel sollte es daher sein, die möglichen Folgen eines Verlustes Ihrer Arbeitskraft durch eine angemessene und vernünftige Absicherung kalkulierbar zu machen.
Wie Sie die Höhe der optimalen Absicherung berechnen
Der Wert der Absicherung sollte dem Wert eines möglichen Einkommensverlustes entsprechen. Zusätzlich sollte noch ein Puffer für mögliche Einmalkosten (Umzug, Umbau etc.) eingeplant sein.
EINNAHMEN
1. Beginnen Sie damit, eine Aufstellung über Ihr derzeitiges monatliches
Familieneinkommen zu machen (denken Sie auch an Zins- und Mieteinkünfte).
2. Streichen Sie alle Einnahmen, die nur durch Ihre Arbeitskraft zustande kommen.
3. Addieren Sie die verbliebenen Einkünfte.
AUSGABEN
4. Machen Sie eine (grobe) Aufstellung aller monatlichen Ausgaben.
5. Überlegen Sie, auf was Sie im Notfall verzichten könnten, was ganz
und gar unverzichtbar ist und welche Ausgaben Sie in keinem Fall loswerden können,
selbst wenn Sie darauf verzichten wollten.
6. Streichen Sie die Ausgaben die Sie loswerden würden.
7. Addieren Sie den Rest.
ERGBENIS
8. Ziehen Sie die Ausgaben von den Einnahmen ab.
9. Addieren Sie hierzu Einnahmen die Sie aus schon bestehenden Versicherungen
im Falle einer unfallbedingten Erwerbsminderung bekämen.
Tipp: Ihre Ansprüche aus der Gesetzlichen Rentenversicherungen stehen im jährlichen Rentenbescheid oder Sie können Sie bei Ihrem Rentenversicherungsträger anfordern.
Ist das Ergebnis immer noch eine positive Zahl? Herzlichen Glückwunsch! In allen anderen Fällen, sehen Sie nun schwarz auf weiß wie hoch Ihr monatlicher Fehlbetrag ist.
Für einmalige Aufwendungen sollten Sie aber auch noch einen Puffer einkalkulieren. Rechnen Sie für diesen Puffer mindestens Ihr 12-faches besser das 15-fache derzeitige Monatseinkommen. In den meisten Fällen brauchen Sie nämlich z.B. auch Überbrückungsgeld bis die ersten Zahlungen aus Versicherungsleistungen fließen.
Diese Möglichkeiten haben Sie, sich gegen die finanziellen Folgen eines Unfalls zu schützen
Berufsunfähigkeitsversicherung
Erwerbsunfähigkeitsversicherung
Artikel eingestellt am 16.03.2009 in der Rubrik Newsletter.
Autor: Patrick Saar.
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