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Wahltarife in der gesetzlichen Krankenkasse – ein Erfolg?
Seit der Gesetzesreform im Jahre 2007 dürfen gesetzliche
Kassen ihren Versicherten Wahltarife mit Selbstbehalt, Kostenerstattung
und Beitragsprämien anbieten. Die Resonanz der Versicherten
ist jedoch verhalten, sodass die ersten Kassen die Tarife wieder
einstellen.
Als Konkurrenz zur PKV wurde er gehandelt – der Wahltarif!
Nunmehr weiß die Branche, dass sich nur knapp ein Prozent der
gesetzlich Krankenversicherten bislang für einen so genannten
„Wahltarif“ entschieden haben. Seit der Einführung der
Wahltarife haben somit nur rund 550.000 der etwa 70 Millionen
gesetzlich Versicherten einen oder mehrere Wahltarife bei ihrer
Krankenkasse abgeschlossen.
Problem hierbei ist, dass sich die Wahltarife nach den gesetzlichen
Bestimmungen finanziell selbst tragen müssen. Nach dem eher
geringen Interesse der Versicherten könnte dies zum Problem
werden.
Nun hat die erste große Krankenkasse die Techniker
Krankenkasse (TK) die Reißleine für einen Wahltarif
mit Kostenerstattung gezogen und stellt ihren ambulanten Wahltarif „TK
Privat“ zum Jahresende ein, wobei hiervon rund 7.000 Versicherte
betroffen sind.
Ende September 2007 war die Kasse noch mit dem Slogan „Bei der TK
versichert, wie ein Privatpatient behandelt“ angetreten. Tariflich
geregelt war unter anderem, dass TK-Versicherte im „TK Privat“ nahezu
als Privatpatient auftreten konnten und die Kosten bei
ärztlichen Behandlungen bis zum 3,5 fachen Satz erstattet
wurden.
Inwieweit die nunmehr angekündigte Einstellung des Wahltarifs
einen Imageschaden für die Kasse bedeutet, bleibt abzuwarten.
Klar scheint allerdings, dass für die Betroffenen nicht nur
die Rückkehr zum Status des Kassenpatienten, sondern auch
höhere Kosten beim Abschluss einer privaten Alternative die
Folge ist.
Dies bringt wiederum finanzielle Probleme mit sich, da das
höhere Einstiegsalter sowie möglicherweise seit
Abschluss des Wahltarifs hinzugekommene Erkrankungen die
Prämien für eine private
Ergänzungsversicherung steigen lassen.
Glaubt man den Stimmen aus der privaten Krankenversicherung (PKV)
handelt es sich vor allem um Konstruktionsfehler der Wahltarife. Diese
seien anders als in der privaten Krankenversicherung nicht
risikogerecht kalkuliert worden und deshalb strukturell
unterfinanziert. Darüber hinaus funktioniere ein
Sozialausgleich zwischen Gesunden und Kranken in kleinen Gruppen nicht.
Hier könnten wenige Schwerkranke, die
regelmäßig zum Arzt müssen, die Kosten aus
dem Ruder laufen lassen.
Im Detail entfallen nach den aktuellen Daten des BMG die meisten der
insgesamt rund 550.000 Abschlüsse bei gesetzlichen Kassen auf
Wahltarife mit Selbstbehalt (ca. 390.000). Gefolgt werden sie von
Tarifen mit Kostenerstattung (ca. 280.000) und
Beitragsrückerstattung (ca. 151.000).
Gründe für die geringe Attraktivität der
gesetzlichen Wahltarife sind deutlich erkennbar. So gelte neben der
Drei-Jahres-Bindung an die Kasse auch der Verzicht auf das
Sonderkündigungsrecht bei (Zusatz-)Beitragserhöhungen
sowie eine in der Vergangenheit eher wechselhafte Gesundheitspolitik
als nicht akzeptabel.
Auch in den eigenen Reihen sind die Wahltarife nicht unumstritten.
Die Deutsche Angestellten Krankenkasse (DAK) hält sie sogar
für eine „ordnungspolitisch fragwürdige Konstruktion
im solidarischen System“, wobei sie allerdings selbst solche Tarife
anbietet.
Für Stefan Etgeton vom Verbraucherzentrale Bundesverband ist
die Situation klar einschätzbar. Er sieht in den geringen
Abschlusszahlen den Beweis dafür, dass Wahltarife "nicht der
Mentalität der gesetzlich Versicherten entsprechen", wobei
diese, für Kassen wie die TK, die einen hohen Anteil an
potenziellen PKV-Wechslern versichern, diese jedoch zur Kundenbindung
sehr wichtig seien.
Inwieweit die privaten Krankenkassen aus dieser Entwicklung Profit
schlagen können, bleibt abzuwarten.