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Versicherungsschutz bei Unwetter

Wohngebäudeversicherung
Vermehrt warnen Meteorologen vor zunehmenden Unwettern auch in Deutschland. Jüngste Ereignisse haben gezeigt, dass Überschwemmungen, Hagel und Sturm erheblichen Schäden anrichten können. Insbesondere Wohneigentümer bekommen dies immer häufiger zu spüren. Wer hingegen zur Miete wohnt, sollte klären, welche Partei die jeweiligen Kosten zu tragen hat. In der Regel ist der Vermieter für Schäden am Gebäude zuständig und für Gegenstände, die er mitvermietet hat. Alle Einrichtungsgegenstände, die Eigentum des Mieters sind, muss allerdings dieser versichern.

Jedoch ist man den Unwetterschäden nicht hilflos ausgeliefert. „Wer sich gut versichert hat“, beruhigt Bianca Höwe vom Bund der Versicherten (BdV) die Mieter und Hauseigentümer, „braucht sich nicht übermäßig zu sorgen.“ Bei Schäden helfen sowohl Hausrat- als auch Wohngebäudeversicherung weiter. Durch die Kombination beider Versicherungen ergibt sich für Eigenheim oder Wohnung ein sinnvoller Schutz für „drinnen und draußen“.

Die Wohngebäudeversicherung sichert äußere Schäden durch Sturm (ab Windstärke 8) am Haus ab. Auch Reparaturkosten durch Leitungswasser, Hagel oder Feuer werden in der Regel übernommen. Die Hausratversicherung deckt alle Schäden der Einrichtung. Sie ist daher auch für Mieter sehr wichtig.

Aber Achtung: Ausdrücklich ausgeschlossen vom Versicherungsschutz – bei Hausrat- und bei Gebäudeversicherung – sind alle Schäden, die durch Niederschläge, stehendes und fließendes Gewässer entstehen. Nur wenn eine Erweiterung des Versicherungsschutzes auf so genannte „Elementarschäden“ vereinbart wurde, gibt es im Versicherungsfall eine Leistung.

Auch der Schaden durch Blitzeinschlag ist in der Regel durch die Hausratversicherung und die Wohngebäudeversicherung versichert. Hier ist die Kontrolle bereits bestehender Verträge sinnvoll. Bei vielen älteren Verträgen werden Überspannungsschäden nicht mit abgedeckt. Daher den Vertrag überprüfen und im Zweifel eine Zusatzklausel vereinbaren.

Informationen zur Hausrat- und Wohngebäudeversicherung finden Sie unter:

Hausratversicherung
Gebäudeversicherung

Artikel eingestellt am in der Rubrik Versicherung allgemein.

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