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Versicherungen für Grillfans

Unfallversicherung

Zu einem richtigen Sommer gehört bei uns eines unbedingt: Das Grillen. Deutschland ist eine der Grillnationen, bei gutem Wetter lieben wir es, Würstchen und Steak mit dem rauchigen Aroma vom Rost zu genießen. Allerdings ist das Grillen kein ganz ungefährlicher Spaß, immerhin handelt es sich um offenes Feuer, beziehungsweise eine offene Glut. Hunderte von Grillunfällen können jährlich verzeichnet werden. Doch zahlt die Krankenkasse Behandlungen, die durch Grillunfälle entstehen? Was passiert, wenn auch Sachschäden bei dem Unglück entstehen? Und was kann man tun, um solche Unfälle bestenfalls zu vermeiden?

Wenn man durch den Grillunfall einen Sachschaden an Gegenständen anderer Personen verursacht, kommt eine private Haftpflichtversicherung dafür auf. Bei Abschluss der privaten Versicherung ist es natürlich ratsam, sich zunächst zu erkundigen, ob Schäden, die durch Grillunfälle entstehen, tatsächlich mit abgedeckt sind. Probleme mit der Haftpflichtversicherung kann es auch geben, wenn man den Unfall grob fahrlässig verursacht hat. Dies trifft beispielsweise zu, wenn man trotz hohen Alkoholkonsums noch weiterhin den Grillmeister gibt. Auch fahrlässiger Umgang mit Brandbeschleunigern kann die Haftpflicht beanstanden. In solchen Fällen wird ein Gutachter hinzu gezogen, der den Unfallhergang nachzuvollziehen versucht. Der Gutachter klärt auch, ob der Grillhersteller eine Mitschuld an dem Unfall trägt.

Für Schäden an eigenen Gegenständen kann sich eine Hausratsversicherung lohnen, für Schäden am Körper sollte man eine private Unfallversicherung abgeschlossen haben. Da es sich um ein privates Freizeitvergnügen handelt, könnte es unter Umständen passieren, dass die gesetzliche Unfallversicherung nicht bereit ist, die Kosten für eine Behandlung zu tragen. Bei jeder privaten Versicherung sollte man sich gut beraten lassen und abklären, was alles im Versicherungsschutz enthalten ist.

Um es überhaupt erst nicht zu einem Unfall kommen zu lassen, gibt es einige Sicherheitsmaßnahmen, die man als Hobbygriller unbedingt beachten sollte. Die häufigste Ursache für Unfälle am Grill ist der falsche Umgang mit Brandbeschleunigern wie Benzin oder Spiritus. Durch unsachgemäßen Gebrauch können hohe Stichflammen erzeugt werden, die schwere Brandverletzungen zur Folge haben können und auch umliegende Gegenstände, wie zum Beispiel Sonnenschirme, Markisen oder Gartenmöbel in Brand setzten können. Aus diesem Grund sollte man diese Flüssigen Brennstoffe besser nicht als Grillanzünder verwenden, sondern eher auf Anzündwürfel zurück greifen. Außerdem ist es ratsam, stets einen Feuerlöscher, einen Eimer Wasser oder eine Löschdecke griffbereit zu halten, falls das Grillfeuer doch einmal außer Kontrolle geraten sollte. Auch ein sicherer Standort ist unerlässlich. Der Grill sollte stabil stehen, am besten auf einem Steinboden, außerdem sollte er in gebührendem Abstand zu anderen entflammbaren Gegenständen oder Pflanzen stehen. Der Grill sollte unbedingt der DIN 66077 entsprechen oder mit einem GS-Geprüft-Siegel versehen sein. Besonders wichtig: Kinder und Tiere von dem Grill fernhalten.

Beachtet man diese Regeln und ist man für den Notfall dennoch gut versichert, kann der gemütliche Grillabend sorgenfrei genossen werden.

Artikel eingestellt am in der Rubrik Versicherung allgemein.

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