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Gesetzliche Unfallversicherung: Sicherheit beim Ferienjob und im Ehrenamt

Unfallversicherung
Während der Arbeitszeit sowie auf dem Hin- und Rückweg sind Ferienjobber grundsätzlich durch die Gesetzliche Unfallversicherung abgesichert. Diese Versicherung gilt für die Ausübung von Minijobs ebenso wie für die Beschäftigung mit Lohnsteuerkarte. Die Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG) leistet im Fall eines Arbeitsunfalls für Rehabilitation und Entschädigung. Auch ist die VBG der Ansprechpartner für einen Großteil der ehrenamtlich Engagierten. Seit dem 1.1.2005 gibt es von gesetzlicher Seite für Mitglieder gemeinnütziger Vereine und Organisationen umfassendere Versicherungsmöglichkeiten.

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