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Vergleich Krankenkassenbeiträge 2015

Vergleich Krankenkassenbeiträge 2015

Seit 01.01.2015 dürfen die Gesetzlichen Krankenkassen ihre Beiträge wieder weitestgehend selbst bestimmen. Mittlerweile sind auch alle Beitragssätze bekannt, so dass wir uns die Zeit genommen haben, dieses Thema genauer zu untersuchen.

Grundsätzlich gilt, dass der Beitragssatz für den Arbeitgeber und für den Arbeitnehmer jeweils auf 7,3% festgelegt wurde, insgesamt beträgt der neue Beitragssatz also 14,6%. Reicht dieser Beitragssatz (Mindestbeitrag) nicht aus, kann eine Krankenkasse einen individuellen Beitragszuschlag erheben, der dann prozentual vom Einkommen gezahlt werden muss. Dieser Beitragssatz wird in der Satzung der jeweiligen Kasse festgelegt.

Starke Abweichungen

Zwei Krankenkassen kommen dabei sogar gänzlich ohne Zusatzbeitrag aus, allerdings sind diese Krankenkassen nur in bestimmten Bundesländern geöffnet: So können sich die Baden-Württemberger bei der Metzinger BKK und die Nordrhein-Westfalen und Hamburger bei der BKK Euregio ohne Zusatzbeitrag versichern. Auch einige weitere Krankenkassen kommen mit geringen Zusatzbeiträgen aus, die günstigsten Krankenkassen die bundesweit offen sind sind die HKK (+0,4%) und die Salus BKK (+0,5%).

Am anderen Ende der Liste finden sich mit der Brandenburgische BKK, der BKK Pfalz, BKK family, Vereinigte BKK, BKK Braun-Gilette und IKK Südwest gleich sechs Krankenkassen, die mehr als 1% Zusatzbeitrag verlangen müssen.

Zum Vergleich

Die günstigsten Krankenkassen pro Bundesland

Für die einzelnen Bundesländer haben wir die folgenden günstigsten Krankenkassen ermittelt:

  • Baden-Württemberg: Metzinger BKK (0%)
  • Bayern: BKK Faber-Castell (0,35%)
  • Berlin: HKK (0,4%)
  • Brandenburg: HKK (0,4%)
  • Bremen: HKK (0,4%)
  • Hamburg: BKK Euregio (0%)
  • Hessen: HKK (0,4%)
  • Mecklenburg-Vorpommern: HKK (0,4%)
  • Niedersachsen: HKK (0,4%)
  • Nordrhein-Westfalen: BKK Euregio (0%)
  • Rheinland-Pfalz: HKK (0,4%)
  • Saarland: HKK (0,4%)
  • Sachsen: AOK Plus (0,3%)
  • Sachsen-Anhalt: AOK Sachsen-Anhalt (0,3%)
  • Schleswig-Holstein: HKK (0,4%)
  • Thüringen: AOK Plus, BKK MEM (jeweils 0,3%)

Sobald die Krankenkasse die Einführung oder Änderung ihres Zusatzbeitrages satzungsgemäß beschließt, müssen die Versicherten mindestens einen Monat vorher hierüber informiert werden. In diesem Fall hat man dann ein Sonderkündigungsrecht zum Änderungstermin.

Unabhängig von diesem Sonderkündigungsrecht hat man immer das Recht alle 18 Monate (Bindefrist) seine Krankenkasse zu wechseln.

Nachtrag 08.01.2015

Das überwältigende Feedback zum Artikel Vergleich Krankenkassenbeiträge 2015 hat uns veranlasst, nochmal in die Tiefe zu gehen und ein Wort zu unserem Krankenkassen-Vergleichsrechner zu verlieren.

Wir haben für unseren Vergleichsrechner der Krankenkassen am 05.01.2015 die Daten des GKV-Spitzenverbandes ausgewertet und in unsere Datenbank eingepflegt. Dazu haben wir die Öffnung der Krankenkasse für das jeweilige Bundesland recherchiert. Unser Vergleichsrechner berücksichtigt also nur die Krankenkassen, die tatsächlich für ihr Bundesland geöffnet sind.

Zusätzlich haben wir zum Zwecke der Visualisierung die Möglichkeit geschaffen, ein ungefähres Brutto-Monatsgehalt anzugeben, um die Auswirkungen der neuen Beitragsregelung auch in einem Euro-Wert ausdrücken zu können. Grundsätzlich gilt hierbei: Der Arbeitgeberanteil ist mit 7,3% des Bruttolohns festgeschrieben, der Arbeitnehmeranteil (Ihr Eigenanteil) beträgt immer mindestens 7,3% und kann individuell von Krankenkasse zu Krankenkasse festgelegt werden. Ein Durchschnittsverdiener in Baden-Württemberg mit 2.500€ Bruttolohn kann durch einem Wechsel von der teuersten Krankenkasse zur günstigsten Krankenkasse pro Jahr etwa 360 € einsparen.

Diese Ersparnis könnte beispielsweise dazu verwendet werden, den Versicherungsschutz mit einer Zusatzversicherung auf den persönlichen Bedarf anzupassen. Für einen Beitrag von 360 € im Jahr erhält man beispielsweise eine hochwertige Zahnzusatzversicherung oder auch eine Krankenhausversicherung mit Chefarztbehandlung.

Weiterführende Links

Artikel eingestellt am in der Rubrik Gesetzliche Versicherungen.

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