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Nachträgliche Vertrags-Vereinbarungen in der Berufsunfähigkeitsversicherung verboten

Berufsunfähigkeit
Es dürfen seitens des Versicherers keine nachträglichen Vereinbarungen mit dem Kunden getroffen werden, wenn der Verbraucher vorher nicht ausdrücklich über gravierende Folgen aufgeklärt wird. Handlungen gegen dieses Verbot fallen kraft eines Urteils des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 7. Februar 2007 (IV ZR 244/03) unter Rechtsmissbrauch.

So wurde der Klage eines Kunden im Wesentlichen stattgegeben, der von seinem Versicherer mittels einer Berufsunfähigkeitsrente - die angeblich auf Kulanz gezahlt wurde - dazu gebracht wurde, eine Vereinbarung zu unterzeichnen, durch die ihm im Nachhinein schwerwiegende Nachteile entstanden waren.

Artikel eingestellt am in der Rubrik Ihr gutes Recht.

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