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Verbraucherrechte bei Maus-Geschäften

Verbraucherrechte bei Maus-Geschäften
Verbraucherrechte bei Maus-Geschäften Online Einkaufen - aber richtig

Online-Käufer habens gut. Nicht nur, dass sie alles bequem vom heimischen Wohnzimmer aus erledigen können, sich Warteschlangen an Kassen und auf Parkplätzen ersparen, keine schweren Taschen schleppen und auf Öffnungszeiten achten müssen. Sie sind auch noch besser abgesichert, als
wenn sie direkt beim Fachhandel einkaufen gehen. Denn das Fernabsatzgesetz schützt die Verbraucherrechte beim Internethandel. Trotzdem gilt es, auf einiges zu achten, will man seine Rechte sichern.

Eigene Daten schützen - Angebote genau lesen

So sollte, wer bei einer Online-Bestellung seine Kontaktdaten preis gibt, darauf achten, dass er eine Weiterverbreitung seiner Daten ablehnt und an
der entsprechenden Stelle im Formular ein Häkchen platzieren. Experten raten auch, sich die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGBs) zu wichtigen Punkten anzusehen und im Angebot nach Gütesiegeln umzusehen. Die Preisangaben müssen vollständig sein, die Versandkosten extra ausgewiesen werden.

Viele Schutzrechte bei Online-Käufen

Dafür können Online-Käufer sich beim professionellen Handel auf umfangreiche Schutzrechte stützen: Bei mangelhafter Ware kann man die gesetzlich
vorgeschriebenen Gewährleistungsrechte von zwei Jahren in Anspruch nehmen. Der Kunde kann dann zumindest eine Reparatur oder Ersatzlieferung verlangen. Zudem kann der Käufer innerhalb von 14 Tagen den Kaufvertrag widerrufen oder die Ware ohne Angabe von Gründen zurückgeben. Erst im November hat der Bundesgerichtshof den Verbrauchern auch bei Internet-Auktionen den Rücken gestärkt. Sie haben nun auch bei gewerblichen Versteigerungen in eBay ein 14-tägiges Widerrufsrecht. Dieses verlängert sich auf einen Monat, wenn der Verkäufer seinen Kunden erst nach Abschluss des Vertrags über seine Rechte belehrt. Unterbleibt dagegen der Hinweis auf das Rückgaberecht, läuft die Frist für die Rückgabe sechs Monate.

Artikel eingestellt am in der Rubrik Ihr gutes Recht.

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