Online-Käufer habens gut. Nicht nur, dass sie alles bequem vom heimischen
Wohnzimmer aus erledigen können, sich Warteschlangen an Kassen und auf
Parkplätzen ersparen, keine schweren Taschen schleppen und auf Öffnungszeiten
achten müssen. Sie sind auch noch besser abgesichert, als
wenn sie direkt beim Fachhandel einkaufen gehen. Denn das Fernabsatzgesetz
schützt die Verbraucherrechte beim Internethandel. Trotzdem gilt es, auf
einiges zu achten, will man seine Rechte sichern.
Eigene Daten schützen - Angebote genau lesen
So sollte, wer bei einer Online-Bestellung seine Kontaktdaten preis gibt, darauf
achten, dass er eine Weiterverbreitung seiner Daten ablehnt und an
der entsprechenden Stelle im Formular ein Häkchen platzieren. Experten
raten auch, sich die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGBs) zu wichtigen
Punkten anzusehen und im Angebot nach Gütesiegeln umzusehen. Die Preisangaben
müssen vollständig sein, die Versandkosten extra ausgewiesen werden.
Viele Schutzrechte bei Online-Käufen
Dafür können Online-Käufer sich beim professionellen Handel
auf umfangreiche Schutzrechte stützen: Bei mangelhafter Ware kann man die
gesetzlich
vorgeschriebenen Gewährleistungsrechte von zwei Jahren in Anspruch nehmen.
Der Kunde kann dann zumindest eine Reparatur oder Ersatzlieferung verlangen.
Zudem kann der Käufer innerhalb von 14 Tagen den Kaufvertrag widerrufen
oder die Ware ohne Angabe von Gründen zurückgeben. Erst im November
hat der Bundesgerichtshof den Verbrauchern auch bei Internet-Auktionen den Rücken
gestärkt. Sie haben nun auch bei gewerblichen Versteigerungen in eBay ein
14-tägiges Widerrufsrecht. Dieses verlängert sich auf einen Monat,
wenn der Verkäufer seinen Kunden erst nach Abschluss des Vertrags über
seine Rechte belehrt. Unterbleibt dagegen der Hinweis auf das Rückgaberecht,
läuft die Frist für die Rückgabe sechs Monate.
Artikel eingestellt am 04.04.2005 in der Rubrik Ihr gutes Recht.
Autor: Anna van Doorn.
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