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Verbesserter Unfallschutz bei bürgerschaftlichem Engagement

Unfallversicherung
Der Schutz für rund zwei Millionen Ehrenamtliche und unentgeltlich Tätige ist zum 1. Januar 2005 grundlegend verbessert worden. Mit Beginn des Jahres stehen auch Bürgerinnen und Bürger unter dem gesetzlichen Unfallversicherungsschutz, die sich in Vereinen oder Verbänden im Auftrag oder mit Zustimmung von Kommunen und Ländern oder der Kirchen ehrenamtlich engagieren. Der Bundesverband der Unfallkassen (BUK) hat die Initiative zur Ausweitung des Versicherungsschutzes von Anfang an unterstützt, um die bestehenden Gesetzeslücken zu schließen. Eine Broschüre, die das BMGS mit Beteiligung des Bundesverbandes der Unfallkassen erstellt hat, informiert ausführlich über die unfallversicherungsrechtlichen Fragen im Ehrenamt. Die Broschüre kann als pdf-Datei aus dem Internet heruntergeladen werden. [Quelle: BVdU]

Artikel eingestellt am in der Rubrik Versicherung allgemein.

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