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Gerichtsurteil zur Kinderinvaliditätsversicherung:

Kinderinvalidität
Der Bundesgerichtshof hat enschieden: Versicherer müssen für angeborene Krankheiten zahlen. Damit wird der Schutz, den Kinderinvaliditätsversicherungen bieten, deutlich verbessert. Der Ausschluss von Leistungen seitens des Versicherers für Invalidität infolge von angeborenen Krankheiten ist unwirksam (Az. IV ZR 252/06). In den Versicherungsbedingugen vieler Versicherer steht folgende Klausel: "Versicherungsschutz besteht nicht für Invalidität, die ganz oder überwiegend eingetreten ist aufgrund angeborener oder solcher Krankheiten, die bereits im ersten Lebensjahr in Erscheinung getreten sind." Die Begründung des Gerichts, warum diese Klausel unwirksam ist, war folgende: Die Versicherer nehmen in der Regel nur Kinder ab dem ersten Geburtstag auf, die gesund und nicht behindert sind. Wenn dann auch noch die Leistung für Folgen aller vererbbarer Krankheiten ausgeschlossen sein soll, werde der Zweck der Versicherung verfehlt und die Versicherten würden unangemessen benachteiligt.

Artikel eingestellt am in der Rubrik Versicherung allgemein.

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