Was bedeutet das Urteil?
Bis zum 31.12.2007 hat der Gesetzgeber Regelungen vorzugeben, die konkrete und
nachvollziehbare Maßstäbe für die Ermittlung des Schlussüberschusses
des Versicherten beinhalten. Bis zu einer Neuregelung bleibt es aber bei der
gegenwärtigen Rechtslage. Dass z. B. stille Reserven gebildet werden können,
hat das Bundesverfassungsgericht nicht in Frage gestellt.
Artikel eingestellt am 08.08.2005 in der Rubrik Versicherung allgemein.
Autor: Gerhard Jager.
Kundenmeinungen