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Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 26.07.2005 in Sachen Lebensversicherung

Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 26.07.2005 in Sachen Lebensversicherung
Worum geht es in dem Urteil?
Das Bundesverfassungsgericht stellt insbesondere fest, dass die bestehenden gesetzlichen Regelungen für Lebensversicherungen keine ausreichenden Vorgaben enthalten, den Versicherten Berechnung und Zuteilung ihrer Schlussüberschussanteile nachvollziehbar zu machen.

Was bedeutet das Urteil?
Bis zum 31.12.2007 hat der Gesetzgeber Regelungen vorzugeben, die konkrete und nachvollziehbare Maßstäbe für die Ermittlung des Schlussüberschusses des Versicherten beinhalten. Bis zu einer Neuregelung bleibt es aber bei der gegenwärtigen Rechtslage. Dass z. B. stille Reserven gebildet werden können, hat das Bundesverfassungsgericht nicht in Frage gestellt.

Artikel eingestellt am in der Rubrik Versicherung allgemein.

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