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Das Bundesverfassungsgericht hat die Unterhaltspflicht erwachsener Kinder gegenüber
ihren Eltern stark begrenzt. Die Kinder müssten keine eigenen Immobilien
zur Deckung von Heimkosten pflegebedürftiger Eltern einsetzen, entschieden
die Karlsruher Richter. Der Erste Senat hob damit ein anderslautendes Urteil des
Landgerichts Duisburg auf und verwies es dorthin zurück.
Artikel eingestellt am 07.06.2005 in der Rubrik Ihr gutes Recht.