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Unterhaltspflicht für Kinder

Unterhaltspflicht für Kinder
Das Bundesverfassungsgericht hat die Unterhaltspflicht erwachsener Kinder gegenüber ihren Eltern stark begrenzt. Die Kinder müssten keine eigenen Immobilien zur Deckung von Heimkosten pflegebedürftiger Eltern einsetzen, entschieden die Karlsruher Richter. Der Erste Senat hob damit ein anderslautendes Urteil des Landgerichts Duisburg auf und verwies es dorthin zurück.

Artikel eingestellt am in der Rubrik Ihr gutes Recht.

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