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Union will Kassen ihre Hoheit bezüglich der Pflege nehmen

Union will Kassen ihre Hoheit bezüglich der Pflege nehmen

Und weiter gehen die Beschlüsse der Union anlässlich der Pflegereform, diesmal betrifft es die "Hoheitsrechte" der Kassen bei Entscheidungen der Pflege. Seit 1995, als die Pflegeversicherungen zum ersten mal angeboten wurden, ist die Entscheidung darüber, ob und wie stark betroffen Pflegebedürftige wirklich sind, in der Hand des Medizinischen Dienstes – diese Aufgabe soll den Kassen nun entzogen werden und künftig von einem unabhängigen Institut durchgeführt werden.

Bei dem Medizinischen Dienst der Krankenversicherungen (MDK) handelt es sich um die "Prüfinstitution" der Krankenkassen. Die Gutachterinnen und Gutachter sollen dafür sorgen, dass die Beitragseinnahmen der gesetzlichen Krankenversicherungen bestmöglich investiert werden. Die Leistungen müssten in jedem Einzelfall ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein, heißt es bei den Kassen. Um dies auch wirklich beurteilen zu können, greifen die Kassen auf das medizinische und pflegerische Wissen der MDK-Mitarbeiter zurück. Laut der Krankenkassen handelt es sich bei den Gutachtern natürlich um unabhängige Mitarbeiter, die lediglich an den Stand der Wissenschaft und an sozialrechtliche Vorgaben gebunden sind.

Bezüglich der Pflegeversicherungen kommen dem MDK einige Aufgaben zu. Sie schätzen ein, ob eine Person pflegebedürftig ist, darüber hinaus berät er die Pflegekassen auch in grundsätzlichen Fragen der pflegerischen Versorgung. Sie empfehlen den Kassen eine Pflegestufe und über Art und Umfang der Pflegeleistungen – umfangreiche Aufgaben. Kein Bedürftiger kann bisher ohne eine Einschätzung seitens des MDKs Pflegeleistungen erhalten.

Genau das soll sich laut der Union künftig aber ändern, stoßen dabei aber auch auf Widerstand. CDU-Verhandlungsführer Jens Spahn äußerte während der Koalitionsverhandlungen, dass sich viele Pflegebedürftige und ihre Angehörigen von dem MDK ungerecht behandelt fühlten. Es sei zu befürchten, dass die Krankenkassen als Kostenträger Einfluss auf die Entscheidungen nähmen und deshalb vieles unter Kostengesichtspunkten entschieden würde, so Spahn. Die Aufgabe des MDK einem unabhängigen Institut zu übertragen, könnte da eine Lösung sein. 2012 musste der MDK insgesamt 1,6 Millionen Gutachten für Pflegebedürftige durchführen. Rund ein Drittel wurden dabei als "Nicht-Pflegebedürftig" eingestuft, von denen viele sich als unfair behandelt fühlten.

Artikel eingestellt am in der Rubrik Pflegeversicherung.

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