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Unfallversicherung: Vorsicht – Zeckenzeit

Unfallversicherung
Ob beim Spaziergang durch Wiesen, beim Wandern im Wald, Baden am See oder Picknick im Grünen – überall lauern die blutsaugenden Parasiten im Sommer. Durch ihre Winzigkeit werden sie oftmals nicht bemerkt, denn mit ihren ein bis zwei Millimetern fallen sie kaum auf. Jedoch sind diese kleinen Tierchen nicht zu unterschätzende Krankheitsüberträger und Betroffene gibt es in allen Altersgruppen.

Zecken können ernsthafte Krankheiten, wie zum Beispiel Borreliose oder Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME) übertragen. Wenn nach einem Zeckenbiss und erfolgter Erkrankung Folgeschäden auftreten, dann kommen viele Unfallversicherungen nicht dafür auf.

Daher sollten Versicherungsnehmer (VN) immer sorgfältig das Kleingedruckte beachten und überprüfen, ob und das Zeckenbisse ausdrücklich mitversichert sind. Denn besonders in Altverträgen bestehen nicht selten gefährliche Versorgungslücken. Doch ebenso bei Neuabschlüssen empfiehlt es sich, genaue Vergleiche anzustellen, sonst ist der VN im Ernstfall nicht abgesichert und geht leer aus. Bei Versicherern mit guten Angeboten und verbraucherfreundlichen Bedingungen jedoch, sind Zeckenbisse mitversichert.

Artikel eingestellt am in der Rubrik Versicherung allgemein.

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