Zecken können ernsthafte Krankheiten, wie zum Beispiel Borreliose oder Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME) übertragen. Wenn nach einem Zeckenbiss und erfolgter Erkrankung Folgeschäden auftreten, dann kommen viele Unfallversicherungen nicht dafür auf.
Daher sollten Versicherungsnehmer (VN) immer sorgfältig das Kleingedruckte
beachten und überprüfen, ob und das Zeckenbisse ausdrücklich
mitversichert sind. Denn besonders in Altverträgen bestehen nicht selten
gefährliche Versorgungslücken. Doch ebenso bei Neuabschlüssen
empfiehlt es sich, genaue Vergleiche anzustellen, sonst ist der VN im Ernstfall
nicht abgesichert und geht leer aus. Bei Versicherern mit guten Angeboten und
verbraucherfreundlichen Bedingungen jedoch, sind Zeckenbisse mitversichert.
Artikel eingestellt am 03.07.2006 in der Rubrik Versicherung allgemein.
Autor: Gerhard Jager.
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