Den heutigen Erkenntnissen in der Humanmedizin zufolge ist es nahezu unmöglich, dass ein Unfall tatsächlich die Hauptursache eines Bandscheibenvorfalles darstellt. Die Prüfung eines Gutachters bestätigte zusätzlich, dass ein Bandscheibenvorfall per se kein Leistungsfall der privaten Unfallversicherung ist.
Artikel eingestellt am 21.06.2006 in der Rubrik Ihr gutes Recht.
Autor: Gerhard Jager.
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