Wie man mit einem Wasserstrahl einen hohen Schaden verursachen kann, hat kürzlich ein Landwirt vorgemacht indem er eine an seinem Grund und Boden angrenzende Pferdekoppel versehentlich flutete. Dies geschah in Folge einer fehlerhaft justierten Feldbewässerungsanlage. Den daraus entstandenen Schaden hatte der Landwirt in voller Höhe zu tragen. Ob er ausreichend versichert war, geht aus dem Bericht nicht hervor.
Auf der am Grundstück des Landwirts angrenzenden Koppel befanden sich zu diesem Zeitpunkt Pferde, die durch das zuströmende Wasser in Panik gerieten. Bei Pferden handelt es sich um Fluchttiere. Erfahren sie Angst ergreifen sie so schnell wie es ihnen möglich ist die Flucht. Dabei ist es nicht selten der Fall, dass sie sich aufgrund von Panik bei der Flucht verletzen und genau dies war passiert.
In dem hier vorliegenden Fall klagte eine der Pferdebesitzerinnen vor dem Oberlandesgericht Celle. Ihre Stute befand sich bei dem Vorfall auf der besagten Pferdekoppel.
Durch die falsch eingestellte Bewässerungsanlage geriet die Pferdeheerde in Panik und begann zu flüchten. Die Stute der Klägerin versuchte über den Weidezaun zu springen. Sie verletze sich dabei so schwer, dass der Klägerin nichts anderes übrig blieb, als ihr Tier einschläfern zu lassen. Im Anschluss verklagte die Pferde-Besitzerin den Landwirt auf Schadensersatz. Dieser hielt dies für ungerechtfertigt. Er berief sich darauf, dass er nicht wusste, dass die Pferde durch den Wasserstrahl derart in Panik versetzt werden würden.
Das Oberlandesgericht in Celle war da jedoch anderer Meinung. Die Richter gaben der Klägerin recht und verurteilten den Landwirt am 14. März 2016 zur Zahlung von 40.000 Euro. Begründet wurde dies damit, dass der Landwirt dazu verpflichtet gewesen wäre, bereits vor der Inbetriebnahme der Bewässerungsanlage zu überprüfen, dass diese nur sein eigenes Feld bewässert.
Anhand dieses Falls zeigt sich die Wichtigkeit einer passenden Haftpflichtversicherung bzw. Betriebshaftpflicht, denn zu glauben man könne Haftpflichtschäden grundsätzlich vermeiden indem man nur genug Acht gibt ist einfach zu naiv. Der hier betroffene Landwirt hätte sich sicher nicht träumen lassen, dass er durch seine tägliche Arbeit oder mit seiner Bewässerungsanlage einen so hohen Schaden verursachen könnte. Auch Privatpersonen, die der Meinung sind eine Haftpflichtversicherung brauche man nur wenn man kleine Kinder hat, sollte dieses Beispiel zu denken geben.
Artikel eingestellt am 29.03.2016 in der Rubrik Ihr gutes Recht.
Autor: Gerhard Jager.
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