Warum das so ist, erläutert die HUK-COBURG. Von Diebstahl kann man nur sprechen, wenn ein Gewahrsamsbruch vorliegt. Soll heißen: Der Käufer nimmt dem Eigentümer das Auto gegen seinen Willen ab. Entscheidet sich der Käufer jedoch während der Fahrt, einfach nicht mehr zurück zu kommen, ist dies kein Diebstahl. Der Eigentümer hat ihm den Schlüssel schließlich freiwillig ausgehändigt. An dieser Stelle ist Vorsicht geboten: Denn es kann sein, dass die Teilkasko für das verschwundene Auto nicht zahlen muss.
Doch gibt es Mittel und Wege, solch eine Situation zu vermeiden, ohne den Käufer zu verprellen? Man sollte sich auf jeden Fall Ausweis und Führerschein zeigen zu lassen. Am besten behält man zumindest den Ausweis während der Probefahrt. Im übrigen sollten die Verhandlungen und die Übergabe der Schlüssel aus juristischen Gründen auf jeden Fall in der Wohnung erfolgen. Völlig auf Nummer sicher geht natürlich, wer während der Probefahrt mit im Auto sitzt.
Artikel eingestellt am 23.03.2006 in der Rubrik Versicherung allgemein.
Autor: Gerhard Jager.
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