Sturmschäden

Sturmschäden
ERGO AllgemeineDas Orkantief Xynthia brauste über Deutschland hinweg - jetzt beginnen bundesweit die Schadenregulierungen bei den Versicherern!

Bundesbürger deren Häuser durch das Orkantief Xynthia beschädigt wurden, sollten schnell ihre Versicherungen einschalten, wobei bestimmte Regeln hierbei zu beachten sind.

So empfehlen Versicherungskaufleute nun, daß der Versicherungsnehmer im Zweifel lieber zu viel als zu wenig der Gesellschaft melden sollte.

Nach Angaben der Versicherungsgruppe Ergo entfallen 70 Prozent aller Schäden durch Sturm und Gewitter auf die Wohngebäudeversicherung. In Versicherungskreisen spricht man dann von einem Sturm, wenn Windgeschwindigkeiten von mindestens Windstärke acht, das heißt ab 63 km/h auftreten. Xynthia erreichte bis zu 166 Kilometer in der Stunde.

Sollten aufgrund des Sturms Fensterscheiben zerstört worden sein, kommt dafür der Gebäude- oder der Hausratversicherer auf. Dies gilt ebenfalls für Wasserschäden, die durch Regenwasser entstanden sind, das durch ein vom Sturm geschlagenes Loch eingedrungen ist. Hierbei übernimmt der Hausratversicherer die Kosten für die Wiederbeschaffung des Mobiliars, und zwar zum Neuwert.

Laut dem Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) besteht auch dann ein Anspruch auf Erstattung des Zeit- und Materialaufwands, wenn Betroffene ein Leck provisorisch abdichten, um weiteren Schaden zu verhindern.

Des Weiteren sollten Hausbesitzer prüfen, ob Xynthia Dachziegel beschädigt oder verschoben hat. Nötige Reparaturen zahlt ebenfalls der Versicherer. Darüber hinaus kommt der Hausratversicherer auch für Kleidung auf, die durch einen Sturz aufgrund einer Sturmböe beschädigt wird - allerdings nur, wenn dies auf dem Balkon oder der Terrasse geschah.

Sofern abgerissene Äste oder umgefallene Bäume vom Nachbar- oder Gemeindegrundstück das Eigentum beschädigen, hilft nur der eigene Versicherer. Er prüft dann, wer für den Schaden haftbar zu machen ist, etwa weil der Baum erkennbar krank und deshalb umsturzgefährdet war. Dies Prüfung sollte allerdings den Versicherungsprofis überlassen werden.

Weiter können durch den Sturm Autos durch abgebrochene Äste, umgestürzte Bäume oder herabfallende Dachziegel beschädigt worden sein. Hier zahlt die Teilkaskoversicherung abzüglich der vereinbarten Selbstbehalte, jedoch ohne eine  Rabattrückstufung. Liegt hingegen ein eigener Fahrfehler vor, kommt nur die Vollkaskoversicherung für den Schaden auf. In diesem Fall stuft der Versicherer jedoch die Schadenfreiheitsklasse des Kunden zurück.

In aller Regel sollten Schäden fotografiert werden, da dies die Regulierung erleichtert, wobei grundsätzlich alle Schäden gemeldet und den betreuenden Versicherungskaufleuten die Geldbeschaffung überlassen werden sollte.

Steht z.B. der Keller nach einem Unwetter unter Wasser, zahlt der Hausratversicherer nur, wenn eine zusätzliche Elementarschaden-Deckung vereinbart ist. Sonst zahlt die Gesellschaft nur bei Überschwemmung durch Leitungswasser nach einem Rohrbruch. Angesichts des Klimawandels raten Verbraucherschützer deshalb generell zum Abschluss eines Elementar-Zusatzes.

In diesem Zusammenhang sei noch erwähnt, dass viele Versicherer ihren Kunden einen kostenlosen Warndienst per E-Mail oder SMS anbieten, um sie vor Gefahren und Schäden zu schützen. Nutzen Versicherungsnehmer den Service, werden sie rechtzeitig vor Stürmen oder anderen Gefahren gewarnt.

Artikel eingestellt am in der Rubrik Versicherung allgemein.

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