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Das Orkantief Xynthia
brauste über Deutschland hinweg - jetzt beginnen bundesweit
die Schadenregulierungen bei den Versicherern!
Bundesbürger deren Häuser durch das Orkantief Xynthia
beschädigt wurden, sollten schnell ihre Versicherungen
einschalten, wobei bestimmte Regeln hierbei zu beachten sind.
So empfehlen Versicherungskaufleute nun, daß der
Versicherungsnehmer im Zweifel lieber zu viel als zu wenig der
Gesellschaft melden sollte.
Nach Angaben der Versicherungsgruppe Ergo entfallen 70 Prozent aller
Schäden durch Sturm und Gewitter auf die
Wohngebäudeversicherung. In Versicherungskreisen spricht man
dann von einem Sturm, wenn Windgeschwindigkeiten von mindestens
Windstärke acht, das heißt ab 63 km/h auftreten.
Xynthia erreichte bis zu 166 Kilometer in der Stunde.
Sollten aufgrund des Sturms Fensterscheiben zerstört worden
sein, kommt dafür der Gebäude- oder der
Hausratversicherer auf. Dies gilt ebenfalls für
Wasserschäden, die durch Regenwasser entstanden sind, das
durch ein vom Sturm geschlagenes Loch eingedrungen ist. Hierbei
übernimmt der Hausratversicherer die Kosten für die
Wiederbeschaffung des Mobiliars, und zwar zum Neuwert.
Laut dem Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) besteht
auch dann ein Anspruch auf Erstattung des Zeit- und Materialaufwands,
wenn Betroffene ein Leck provisorisch abdichten, um weiteren Schaden zu
verhindern.
Des Weiteren sollten Hausbesitzer prüfen, ob Xynthia
Dachziegel beschädigt oder verschoben hat. Nötige
Reparaturen zahlt ebenfalls der Versicherer. Darüber hinaus
kommt der Hausratversicherer auch für Kleidung auf, die durch
einen Sturz aufgrund einer Sturmböe beschädigt wird -
allerdings nur, wenn dies auf dem Balkon oder der Terrasse geschah.
Sofern abgerissene Äste oder umgefallene Bäume vom
Nachbar- oder Gemeindegrundstück das Eigentum
beschädigen, hilft nur der eigene Versicherer. Er
prüft dann, wer für den Schaden haftbar zu machen
ist, etwa weil der Baum erkennbar krank und deshalb
umsturzgefährdet war. Dies Prüfung sollte allerdings
den Versicherungsprofis überlassen werden.
Weiter können durch den Sturm Autos durch abgebrochene
Äste, umgestürzte Bäume oder herabfallende
Dachziegel beschädigt worden sein. Hier zahlt die
Teilkaskoversicherung abzüglich der vereinbarten
Selbstbehalte, jedoch ohne eine Rabattrückstufung.
Liegt hingegen ein eigener Fahrfehler vor, kommt nur die
Vollkaskoversicherung für den Schaden auf. In diesem Fall
stuft der Versicherer jedoch die Schadenfreiheitsklasse des Kunden
zurück.
In aller Regel sollten Schäden fotografiert werden, da dies
die Regulierung erleichtert, wobei grundsätzlich alle
Schäden gemeldet und den betreuenden Versicherungskaufleuten
die Geldbeschaffung überlassen werden sollte.
Steht z.B. der Keller nach einem Unwetter unter Wasser, zahlt der
Hausratversicherer nur, wenn eine zusätzliche
Elementarschaden-Deckung vereinbart ist. Sonst zahlt die Gesellschaft
nur bei Überschwemmung durch Leitungswasser nach einem
Rohrbruch. Angesichts des Klimawandels raten
Verbraucherschützer deshalb generell zum Abschluss eines
Elementar-Zusatzes.
In diesem Zusammenhang sei noch erwähnt, dass viele
Versicherer ihren Kunden einen kostenlosen Warndienst per E-Mail oder
SMS anbieten, um sie vor Gefahren und Schäden zu
schützen. Nutzen Versicherungsnehmer den Service, werden sie
rechtzeitig vor Stürmen oder anderen Gefahren gewarnt.