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Stiefkind Pflegevorsorge

Stiefkind Pflegevorsorge

Pflegezusatzversicherung – fast jeder kennt sie, kaum einer hat sie

Sie ist eine gesetzlich vorgegebene Versicherung, so wie die Krankenversicherung oder wie die Kfz-Haftpflichtversicherung. Gemeint ist damit die gesetzliche Pflegeversicherung, deren Beitrag zusammen mit dem für die Krankenversicherung vom Arbeitgeber bezahlt wird. Vergleichbar mit der gesetzlichen Altersrente ist auch für die gesetzliche Pflegeversicherung hinlänglich bekannt, dass ihre Leistungen im Pflegefall nicht ausreichend hoch sind. Abhängig vom Pflegegrad sind die Kosten für ambulante sowie für stationäre Pflege nur teilweise gedeckt. Da die Ausgaben aber unausweichlich sind und bezahlt werden müssen, stellt sich die Frage nach dem Kostenträger.

Dafür gibt es zwei Möglichkeiten; zum einen die private Pflegezusatzversicherung, zum anderen das eigene Portemonnaie als Selbstzahler. Diese prekäre Situation hat der Staat erkannt und mit Pflege-Bahr eine staatlich geförderte Pflegezusatzversicherung geschaffen. Bei dieser Versicherung handelt es sich um eine Pflegetagegeldversicherung, deren Versicherungsbeiträge mit einem staatlichen Zuschuss gefördert, in dem Sinne aufgestockt werden.

Befremdlich bis geradezu erschreckend ist die mehrheitliche Ignoranz der Bevölkerung zu diesem sensiblen, für viele unausweichlichen Thema. Konkrete Ergebnisse dazu liefert eine Repräsentativumfrage der Forsa Gesellschaft für Sozialforschung und statistische Analysen mbH mit Sitz in Berlin, eher bekannt als Forsa-Institut. Sehenden Auges der dringenden Notwendigkeit einer deutlichen Verbesserung der Pflegesituation im späteren Alter hat demnach die Mehrheit der Befragten ganz unterschiedliche Gründe dafür, nicht schon in jungen Jahren oder überhaupt vorzusorgen. Die Argumente reichen von Nichtwissen, einem insgesamt mangelnden Interesse an der Thematik oder von einem bewussten Augenverschließen bis hin zu fehlendem Geld für eine solche Pflegevorsorge. Ein nicht unerheblicher Prozentsatz der Befragten verlässt sich auf ein Pflegen im engen Familienkreis und verkennt dabei die Realität, dass oftmals eine stationäre Dauerpflege im Pflegeheim unumgänglich ist.

Dann sind auch die besten und liebsten Verwandten hilflos. Anstelle dessen greift die "staatliche Bürokratie" mit der Kostendeckung des Heimaufenthaltes als Mischfinanzierung aus

  • gesetzlicher Pflegeversicherung
  • Einkommen und Vermögen des Pflegebedürftigen
  • Anteilsfinanzierung der öffentlichen Hand mit Stadt oder Landkreis
  • Restfinanzierung durch unterhaltspflichtige Angehörige losgelöst davon, ob sie selbst pflegen können oder wollen

Artikel eingestellt am in der Rubrik Pflegeversicherung.

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