Ab Oktober 2009 müssen die Versicherungsunternehmen Rentenbezugsmitteilungen an die Finanzämter machen. Versicherungsunternehmen sind ab diesem Datum verpflichtet Rentenbezugsmitteilungen zu machen. Wer Rentenleistungsempfänger ist und noch keine Einkommensteuererklärung abgegeben hat, sollte dringend seine Steuerpflicht ab 2005 überprüfen und dies gegebenen Falls noch nachholen.
Ab Oktober 2009 gehen die ersten Mitteilungen über die Jahre 2005 bis 2008 an die zentrale Stelle für Altersvermögen (ZfA). Damit wird ersichtlich welche steuerpflichtige Person welche Renten erhält und in welcher Höhe. Ebenfalls unter die Meldepflicht fallen steuerpflichtige Kapitalzahlungen ohne einbehaltene Kapitalertragssteuer. Damit haben die Finanzbehörden einen Einblick in die Leistungen, welche Steuerpflichtige in ihrer Einkommenssteuererklärung angeben müssen.
Denn seit 2005 haben Renten eine breitere Besteuerungsbasis und die Finanzämter
prüfen nun verstärkt nach, inwieweit gezahlte Renten steuerpflichtig
sind. Wer davon ausgeht seit 2005 steuerpflichtig zu sein, sollte möglichst
schnell seine Einkommensteuererklärung abgeben, um die Zinsen auf Nachzahlungen
gering zu halten.
Artikel eingestellt am 20.04.2009 in der Rubrik Newsletter.
Autor: Patrick Saar.
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