Start

Sind günstige Ausland-OPs bald umsonst? Kassen sollen Kosten übernehmen.

Sind günstige Ausland-OPs bald umsonst? Kassen sollen Kosten übernehmen.
Das Europaparlament in Straßburg hat nach jahrelangen Debatten nun einen Gesetzesvorschlag verabschiedet, in dem verbindlich festgehalten ist, dass ab 2013 die Krankenkassen die Behandlungskosten übernehmen, die auch im Inland anfallen würden. Sollten die Krankenkassen den Antrag ablehnen, müssen sie dies schon genau begründen. Somit werden wohl in zwei Jahren die medizinischen Behandlungen im Ausland bei den Deutschen deutlich zunehmen.

Schon in den vergangenen Jahren hat sich ein regelrechter Medizintourismus entwickelt, denn immer mehr Deutsche fahren in europäische Nachbarländer, um sich dort medizinisch behandeln zu lassen. Viele Therapien oder OPs wie Zahnersatz, kosmetische Operationen oder Laserbehandlungen kosten nur einen Bruchteil des Betrages, der von deutschen Ärzten in Rechnung gestellt werden würde.

Wer jetzt schon vorhat, für eine medizinische Behandlung ins Ausland zu fahren, sollte Folgendes beachten:
  • Falls nach einer medizinischen Behandlung im Ausland eine mögliche Nachbesserung ansteht, muss diese meistens auch wieder im Ausland bei dem jeweiligen Arzt durchgeführt werden. Deutsche Ärzte haben nur im Notfall eine Behandlungspflicht. Wer für eine Zweitbehandlung nicht mehr ins Ausland reisen will, der sollte sich im Voraus erkundigen, welche deutsche Ärzte eine Nachbesserung von ausländischen OPs anbieten.
  • Bei einem etwaigen Arztfehler sollten Sie bedenken, dass mögliche Haftungsansprüche gegen den Arzt nach dem jeweiligen Landesrecht geltend gemacht werden müssen. Um das Risiko für einen Prozess zu mindern, können Sie mit dem ausländischen Arzt eine Garantievereinbarung abschließen.
  • Von Vorteil ist es, wenn Sie sich schon vor der Behandlung die Klinik oder die Praxis vor Ort anschauen und auch den Service sowie die Praxis-Ausstattung genau unter die Lupe nehmen. Achten Sie auch darauf, dass eine gute sprachliche Verständigung mit dem behandelnden Arzt möglich ist.
  • Als Versicherte/r bei den gesetzlichen Krankenkassen haben Sie das Recht, sich in anderen EU-Mitgliedsstaaten einer medizinischen Behandlung zu unterziehen. Dennoch muss Ihre Krankenkasse nicht den vollen Kostenbetrag übernehmen, wenn die Behandlung auch in Deutschland hätte durchgeführt werden können, und das sogar kostengünstiger. So hat das Bundessozialgericht im Jahr 2010 in einem Urteil entschieden. Die Krankenkasse muss nur die Kosten erstatten, die auch bei einer Behandlung in Deutschland angefallen wären.
  • Damit Ihnen die vollen Kosten erstattet werden, sollten Sie sich vor einer Auslandsbehandlung bei Ihrer Krankenkasse erkundigen. Diese ist dazu gesetzlich verpflichtet, Sie entsprechend zu beraten.
  • Die Kostenübernahme von Zahnersatz ist ohnehin genehmigungspflichtig. Lassen Sie sich zuerst einen Heil- und Kostenplan von einem deutschen Arzt erstellen. Diese Kosten übernimmt Ihre Kasse. Dann sollten Sie diesen Plan dem ausländischen Arzt vorlegen, der dann einen Heil- und Kostenplan nach deutschem Plan aufstellen sollte. Diesen Plan reichen Sie schließlich bei Ihrer Krankenkasse zur Genehmigung ein.
  • Außerdem sollten Sie sich nach Behandlungsabschluss eine aufgegliederte Rechnung auf Deutsch ausstellen lassen und diese bei der Krankenkasse einreichen.

Artikel eingestellt am in der Rubrik Gesetzliche Versicherungen.

Autor: .