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Sind günstige Ausland-OPs bald umsonst? Kassen sollen Kosten übernehmen.
Das Europaparlament in Straßburg hat nach jahrelangen
Debatten nun einen Gesetzesvorschlag verabschiedet, in dem verbindlich
festgehalten ist, dass ab 2013 die Krankenkassen die Behandlungskosten
übernehmen, die auch im Inland anfallen würden.
Sollten die Krankenkassen den Antrag ablehnen, müssen sie dies
schon genau begründen. Somit werden wohl in zwei Jahren die
medizinischen Behandlungen im Ausland bei den Deutschen deutlich
zunehmen.
Schon in den vergangenen Jahren hat sich ein regelrechter
Medizintourismus entwickelt, denn immer mehr Deutsche fahren in
europäische Nachbarländer, um sich dort medizinisch
behandeln zu lassen. Viele Therapien oder OPs wie Zahnersatz,
kosmetische Operationen oder Laserbehandlungen kosten nur einen
Bruchteil des Betrages, der von deutschen Ärzten in Rechnung
gestellt werden würde.
Wer jetzt schon vorhat, für eine medizinische Behandlung ins
Ausland zu fahren, sollte Folgendes beachten:
Falls nach einer medizinischen Behandlung im Ausland eine
mögliche Nachbesserung ansteht, muss diese meistens auch
wieder im Ausland bei dem jeweiligen Arzt durchgeführt werden.
Deutsche Ärzte haben nur im Notfall eine Behandlungspflicht.
Wer für eine Zweitbehandlung nicht mehr ins Ausland reisen
will, der sollte sich im Voraus erkundigen, welche deutsche
Ärzte eine Nachbesserung von ausländischen OPs
anbieten.
Bei einem etwaigen Arztfehler sollten Sie bedenken, dass
mögliche Haftungsansprüche gegen den Arzt nach dem
jeweiligen Landesrecht geltend gemacht werden müssen. Um das
Risiko für einen Prozess zu mindern, können Sie mit
dem ausländischen Arzt eine Garantievereinbarung
abschließen.
Von Vorteil ist es, wenn Sie sich schon vor der Behandlung
die Klinik oder die Praxis vor Ort anschauen und auch den Service sowie
die Praxis-Ausstattung genau unter die Lupe nehmen. Achten Sie auch
darauf, dass eine gute sprachliche Verständigung mit dem
behandelnden Arzt möglich ist.
Als Versicherte/r bei den gesetzlichen Krankenkassen haben
Sie das Recht, sich in anderen EU-Mitgliedsstaaten einer medizinischen
Behandlung zu unterziehen. Dennoch muss Ihre Krankenkasse nicht den
vollen Kostenbetrag übernehmen, wenn die Behandlung auch in
Deutschland hätte durchgeführt werden
können, und das sogar kostengünstiger. So hat das
Bundessozialgericht im Jahr 2010 in einem Urteil entschieden. Die
Krankenkasse muss nur die Kosten erstatten, die auch bei einer
Behandlung in Deutschland angefallen wären.
Damit Ihnen die vollen Kosten erstattet werden, sollten Sie
sich vor einer Auslandsbehandlung bei Ihrer Krankenkasse erkundigen.
Diese ist dazu gesetzlich verpflichtet, Sie entsprechend zu beraten.
Die Kostenübernahme von Zahnersatz ist ohnehin
genehmigungspflichtig. Lassen Sie sich zuerst einen Heil- und
Kostenplan von einem deutschen Arzt erstellen. Diese Kosten
übernimmt Ihre Kasse. Dann sollten Sie diesen Plan dem
ausländischen Arzt vorlegen, der dann einen Heil- und
Kostenplan nach deutschem Plan aufstellen sollte. Diesen Plan reichen
Sie schließlich bei Ihrer Krankenkasse zur Genehmigung ein.
Außerdem sollten Sie sich nach
Behandlungsabschluss eine aufgegliederte Rechnung auf Deutsch
ausstellen lassen und diese bei der Krankenkasse einreichen.