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SPD unzufrieden mit Koalitionsvertrag

SPD unzufrieden mit Koalitionsvertrag

Der Ärger in der schwarz-roten Koalition reißt nicht ab. Die SPD ist unzufrieden mit der Umsetzung des Koalitionsvertrages. Sie findet, dass der Arbeitnehmer die Kostensteigerung bei der Krankenversicherung nicht allein tragen sollte. SPD-Sprecherin Hilde Mattheis stellte im Gespräch mit der Frankfurter Rundschau im Namen der Fraktion die Vereinbarungen des Koalitionsvertrags in Frage.

Nach langem Ringen um einen Vertrag in der Gesundheitspolitik, der sowohl von CDU/CSU vertretbar ist, aber auch Zustimmung vom Koalitionspartner SPD erhält, hatte sich die schwarz-rote Regierung erst vor wenigen Wochen auf die aktuelle Version geeinigt. Doch nun rüttelt die SPD an dem lang diskutierten Vertrag. Der nun festgesetzte Arbeitgeberanteil bei den Beiträgen der Krankenkasse auf 7,3 Prozent ist der Partei ein Dorn im Auge. "Es kann nicht sein, dass die Arbeitnehmer alle künftigen Kostensteigerungen allein tragen müssen", sagte SPD-Fraktionssprecherin Hilde Mattheis zur Frankfurter Rundschau. Vielmehr müsse ein Mechanismus gefunden werden, der ein zu starkes Auseinanderdriften der Anteile von Arbeitgeber und Arbeitnehmer verhindere. Dies müsse auch gesetzlich festgehalten werden, so Mattheis. "Wir können uns als SPD nicht dafür bejubeln lassen, die Kopfpauschale abgeschafft zu haben, wenn wir gleichzeitig eine neue Ungerechtigkeit zulassen". Die aktuelle Regelung, die bislang noch nicht verabschiedet wurde, bedeutet, dass wenn die Kosten für die Krankenkasse explodieren sollten, die Arbeitnehmer mit keiner Unterstützung durch den Arbeitgeber rechnen können.

Union und SPD hatten sich in den Koalitionsverhandlungen darauf geeinigt, den Beitragssatz zur gesetzlichen Krankenversicherung von 15,5 auf 14,6 Prozent zu senken. Arbeitnehmer und Arbeitgeber sollen an den Kosten jeweils zur Hälfte beteiligt sein. Allerdings sollen die Kassen künftig wieder in der Lage sein, einkommensabhängige, prozentuale Zusatzbeiträge von ihren Mitgliedern zu nehmen. Der Gesetzesentwurf hierzu soll noch im Februar von Gesundheitsminister Hermann Gröhe vorgelegt werden. Im März soll das Bundeskabinett darüber beschließen.

Artikel eingestellt am in der Rubrik Gesetzliche Versicherungen.

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