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Schutz vor Baupleiten

Schutz vor Baupleiten
Schutz vor Baupleiten

Wenn ein Bauunternehmer eines Bauprojektes insolvent wird, kann die auch für den Bauherrn des Projektes zu einer wirtschaftlichen Katastrophe werden. Ein Fall der leider immer wieder vorkommt. Aufgrund dieser Tatsache fragt sich ein umsichtiger Bauherr zurecht, ob er sich denn nicht gegen solches Ungemach irgendwie schützen kann. Im schlimmsten Fall muss das Gebäude von anderen Bauunternehmen vollendet werden. Dies führt in der Regel aber zu erheblichen Mehrkosten. Möglicherweise, wenn die Finanzierung eh schon knapp bemessen ist, weigert sich die Bank diese Kosten zusätzlich zu finanzieren. Auch was die spätere Gewährleistung betrifft kann es natürlich zu Problemen kommen. Auch wenn die Gewährleistungsfrist 5 Jahre beträgt, nützt dies dem Bauherrn wenig, wenn die verantwortliche Firma nicht mehr vorhanden ist.

Was also kann man tun?

Verlangen Sie bei Vertragsabschluß eine Fertigstellungsbürgschaft und eine Gewährleistungsbürgschaft vom Bauunternehmer. Bei der Fertigstellungsbürgschaft sollte idealerweise eine inländische Bank für die Erfüllung des Bauvertrages haften. Bei der Gewährleistungsbürgschaft haftet
am besten die Hausbank des Bauunternehmers. Ist der Bürge kein bekanntes Kreditinstitut, sollten Sie ihn auf Solvenz prüfen. Normalerweise reicht eine Bürgschaft in Höhe von 5% der Bausumme aus, damit der Bau im Falle eines Falles komplett fertig gestellt werden kann.

Artikel eingestellt am in der Rubrik Ihr gutes Recht.

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