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Schnelle Löschung des Schufa-Eintrags

Schnelle Löschung des Schufa-Eintrags
Unter folgenden Voraussetzungen können Schuldner ab sofort ihre Schufa-Einträge löschen lassen:

o Die Forderung ist nach dem 1.1.2007 entstanden
o Die Forderung ist nicht höher als 1000.- Euro
o Die Forderung wird innerhalb eines Monats beglichen

Sobald die offene Rechung bezahlt wurde, muss der Gläubiger die Schufa informieren, damit diese die Löschung des Eintrags anweisen kann. Handelt es sich bei der Forderung um einen Vollstreckungsbescheid, gilt diese Regelung nicht.

Artikel eingestellt am in der Rubrik Ihr gutes Recht.

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