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Wasserhähne und Ruhestörung - da kräht
kein Hahn nach, könnte man meinen. Aber das Fraunhofer-Institut
für Bauphysik (IBP) in Stuttgart hat bei einem Test von Einhand-Wannen-
bzw. Brause-Batterien exakt das Gegenteil festgestellt: Denn viele so genannte
Billigarmaturen sind lauter als erlaubt und stören auf diese Weise Mitbewohner
im Haus. Erlaubt ist für Armaturen
ein Geräuschpegel von 30 Dezibel db(A) - gemessen wurden aber Werte von
bis zu 47 Dezibel. Ein Pegel, der mit leiser Radiomusik vergleichbar ist. Ab
30 Dezibel verstößt man gegen die gesetzlichen Schallschutzanforderungen,
Sanitärbetriebe sind dann sogar regresspflichtig.
Unser Tipp: Setzen Sie auf Markenartikel mit
eingebautem Schalldämpfer!
Auf deren Verpackungen findet man nämlich ein Überwachungszeichen,
das Auskunft über die Geräuschentwicklung gibt. "Gruppe I"
hat einen Geräuschpegel unter 20 dB(A), "Gruppe II" zwischen
20 und 30 Dezibel. Die Bezeichnung der Gruppe sieht man auf dem Prüfzeichen
rechts neben dem Schrägstrich.
Artikel eingestellt am 15.12.2004 in der Rubrik Grund & Boden.
Autor: Gerhard Jager.
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