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Rechtsstreit: Kinder mitversichert!

Rechtsstreit: Kinder mitversichert!
Sind meine Kinder noch bei mir in der Haftpflichtversicherung berücksichtigt?

Diese Frage wurde nun im Rahmen eines Rechtsstreits vor dem Landgerichts Köln geklärt. Die Richter waren sich einig, dass unverheiratete Kinder, die sich noch in der Ausbildung befinden, so lange bei der Privathaftpflicht-Versicherung ihrer Eltern mitversichert sind, bis sie eine Erstausbildung abgeschlossen haben, mit der sie ihren Lebensunterhalt selbst bestreiten können.

Der Rechtsstreit vor dem Landgericht in Köln behandelte einen Fall, bei dem der  volljährige Sohn des Klägers bei einem Verkehrsunfall in Augsburg eine Straßenbahn beschädigt hatte.

Für diesen Schaden wollte die Privathaftpflicht-Versicherung nicht aufkommen, weil sich der 29 jährige Sohn nicht mehr in der Erstausbildung befindet und damit nach Ansicht der Versicherung nicht mehr mitversichert war.

Der Sohn hatte nach dem Abitur zunächst seinen Zivildienst abgeleistet und danach drei Jahre eine Bibelschule besucht. Die Zeit des Schulbesuchs finanzierte er sich  unter anderem mit  Aushilfstätigkeiten.

Danach hatte er ein Lehramtsstudium für Mathematik und Physik aufgenommen, welches zum Zeitpunkt des Schadenfalls noch nicht beendet war.

Der Versicherer argumentierte hierbei, dass die Ausbildungszeit und somit der Versicherungsschutz nach dem Besuch der Bibelschule bereits beendet sei.

Die Richter folgten dieser Argumentation nicht. Aus der Sicht des Landgerichts war der Besuch der Bibelschule nicht darauf abgestellt, einen Ausbildungsabschluss zu erlangen, mit dem eine Bewerbung auf einen Arbeitsplatz und damit das Bestreiten des Lebensunterhalts möglich wäre.

Vielmehr diente der Schulbesuch sich zuerst für eine Ausbildung zu entscheiden.

Urteil des Landgerichts Köln vom 7. Oktober 2009 (Az.: 20 O 228/09).

Artikel eingestellt am in der Rubrik Ihr gutes Recht.

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