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Rauchen ist nicht nur
teuer sondern auch gesundheitsschädlich –
Raucherentwöhnung dagegen rechnet sich!
Deshalb sollten Raucher, die ihre Sucht mit Hilfe einer
medikamentösen Unterstützung beenden wollen, diese
Entwöhnung von ihrer Krankenkasse bezahlt bekommen. Momentan
muss der Versicherte noch selbst dafür aufkommen.
Zu diesem Ergebnis kommt der Gesundheitsökonom Jürgen
Wasem und verwies auf eine aktuelle Studie zur
Kosteneffektivität von Raucherentwöhnung, die an
seinem Lehrstuhl an der Universität Duisburg-Essen erstellt
wurde.
In dieser wurde für drei Gruppen chronisch kranker Raucher
ermittelt, dass sich die Kostenübernahme für eine
medikamentöse Raucherentwöhnung für die
Krankenkassen rechnet.
So wurden drei Gruppen gebildet, mit der die Modellberechnungen
durchgeführt wurde. Hierbei handelt es sich um Patienten
über 45 Jahre, die entweder an einer koronaren Herzerkrankung,
an Typ 2 Diabetes mellitus oder an einer chronisch-obstruktiven
Lungenerkrankung leiden.
Bestätigt wurde die Studie von Stefan Andreas von der
Lungenfachklinik Immenhausen/Hessen, einer pneumologischen Lehrklinik
der Universität Göttingen, der sich ebenfalls
für eine Kostenübernahme der Krankenkassen aussprach.
Er ist der Ansicht, dass gerade im Hinblick auf ein chronisch
obstruktive Lungenerkrankung eine Tabakentwöhnung
nicht nur die wirksamste, sondern auch die kostengünstigste
Maßnahme ist. Hier müsse man durch die
Raucherentwöhnung das Voranschreiten der Erkrankung stoppen
und damit auch Kosten sparen.
Um die Raucher hierbei zu unterstützen forderte Andreas, der
Leiter der Arbeitsgruppe Tabakprävention bei der Deutschen
Gesellschaft für Pneumologie und Beatmungsmedizin
ist, das Sozialgesetzbuch V zu ändern. In §
34 werden unter anderem Arzneimittel zur Raucherentwöhnung von
der Kostenübernahme durch die Krankenkassen bislang
ausgeschlossen, das sie dem Gesetz zufolge zu den Präparaten
gehören, bei denen wie bei Appetitzüglern oder
Haarwuchsmitteln „eine Erhöhung der
Lebensqualität im Vordergrund steht“.
Diese Einstufung ist nach Auffassung der Experten nicht mehr
zeigemäß. Ob in Zeiten des Sparens jedoch der
Leistungskatalog des SGB V vergrößert wird, muss
kritisch hinterfragt werden.