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Privatversicherte müssen Arztrechnung auf Richtigkeit prüfen

Privatversicherte müssen Arztrechnung auf Richtigkeit prüfen

Privatversicherte müssen ihre Arztrechnungen überprüfen, bevor sie sie bei ihrer Kasse einreichen. Die Kasse darf ihr Geld zurückverlangen, wenn gar nicht die erbrachten Behandlungen abgerechnet wurden. Diese Entscheidung gab das Amtsgericht München bekannt. Das Gericht gab somit einer Krankenkasse recht.

Bei dem Fall handelte es sich um eine Münchenerin, die 2003 eine Bioresonanztherapie erhalten hatte. Ihr behandelnder Arzt rechnete aber andere Leistungen ab – statt der eigentlichen Behandlung stellte er Akupunktur und eine Infiltrationsbehandlung in Rechnung. Die Münchenerin reichte die Rechnung bei ihrer privaten Kasse ein und bekam die Behandlung erstattet. Als sich aber heraus stellte, dass der Arzt gar nicht die angegebenen Methoden verwendet hatte, forderte die Kasse ihr Geld zurück.

Allerdings sah die Frau nicht ein, der Kasse das Geld zurück zu geben und verweigerte die Zahlung. Sie habe nicht bemerkt, dass auf der Rechnung andere Maßnahmen angegeben waren, als sie tatsächlich erhalten habe. Außerdem sei für einen medizinischen Laien nicht nachvollziehbar, ob tatsächlich eine Akupunkturbehandlung oder eine Bioresonanztherapie stattgefunden habe.

Das Amtsgericht München aber entschied zu Gunsten der Krankenkasse. Das rechtskräftige Urteil lautete, der Versicherungsnehmer habe die Pflicht, die Rechnung zu überprüfen und im Zweifelsfall die Versicherung auf Ungereimtheiten hinzuweisen. Begründet wurde das Urteil unter anderem damit, dass die Versicherung auf Mithilfe des Versicherten angewiesen ist, um einen vernünftigen Überblick über die Sachlage zu erhalten. Somit müssen die Versicherungsnehmer die eingereichten Arztrechnungen zuvor auf ihre Plausibilität überprüfen lassen. Mit Fahrlässigkeit kann man sich in diesem Fall nicht mehr herausreden.

Artikel eingestellt am in der Rubrik Versicherung allgemein.

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