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Private Krankenversicherung - die zehn größten Irrtümer

Private Krankenversicherung

Das deutsche System der Krankenversicherung mit dem Nebeneinander von privater und gesetzlicher Krankenversicherung (GKV) ist in dieser Art weltweit einmalig. In den vergangenen Jahren gab es jedoch immer wieder Stimmen, die das Ende der privaten Krankenversicherung (PKV) heraufbeschwören. Dennoch profitieren viele Versicherte von der PKV. Jedoch muss man wie bei jedem Vertrag wissen, worauf man sich einlässt. Deshalb ist es an der Zeit, mit den größten Irrtümern zur PKV aufzuräumen.

Die private Krankenversicherung lohnt sich immer bei einem Einkommen über der Versicherungspflichtgrenze

Wer im Jahr 2017 mehr als 57.600 Euro verdient hat, kann in die PKV wechseln. Das muss aber nicht zwingend sinnvoll sein. Wer beispielsweise Kinder oder Ehepartner mitversichert hat, sollte gut rechnen, denn die Familienversicherung kann günstiger sein. Auch die eigene Gesundheit entscheidet, ob sich ein Wechsel lohnt. Bei Vorerkrankungen steigen die Prämien schnell. Dann ist es wichtig, ein solides finanzielles Polster zu haben.

In der PKV sind die Leistungen besser als in der gesetzlichen Kasse

Das kann, muss aber nicht stimmen. So bieten die Basistarife der PKV oft weniger Leistungen als eine gute gesetzliche Krankenkasse. In den Standardtarifen ist jedoch meist ein besseres Leistungsspektrum abgedeckt, das modular zusammengestellt werden kann. Hier lohnt sich ein Vergleich, zumal inzwischen auch in der gesetzlichen Krankenkasse Zusatzpolicen abgeschlossen werden können.

Die PKV ist günstiger als die GKV

Das stimmt für junge und gesunde Versicherte oft. Jedoch sind die Prämien von gesetzlichen und privaten Krankenkassen nicht direkt vergleichbar. Denn einerseits unterscheiden sich die Leistungen sehr stark, weshalb der eigentliche Preis für die Policen nicht ohne Weiteres vergleichbar ist. Andererseits ​können die ​Preise der ​Tarife in der PKV mit ​den Jahren steigen. Eine sinnvolle Vergleichsbasis der Kosten ergibt sich daher nur über eine langfristige Betrachtung.

Ältere Versicherte in einem Tarif zahlen in der PKV drauf

Das kommt darauf an, wie der Pool der Versicherten in einem Tarif zusammengesetzt ist. Auch wenn ältere Versicherte tendenziell öfter krank sind, daher mehr Leistungen abrufen und so höhere Kosten verursachen, gibt es keinen Automatismus bei der Beitragshöhe. Die Versicherungsgesellschaften kalkulieren diese Risiken so weit wie möglich ein und bilden Altersrückstellungen. Wenn der Versichertenpool überdurchschnittlich gesund ist, sind Beitragserhöhungen nicht zwangsläufig.

Die PKV zahlt alles, was medizinisch notwendig ist

Es gibt in der PKV Tarife, die ein sehr breites Spektrum abdecken. Jedoch gilt das nicht für alle Tarife. So schließen beispielsweise besonders preiswerte Tarife die Chefarztbehandlung oder das Einzelzimmer im Krankenhaus aus. Viele Privatversicherer verlangen ab einer bestimmten Leistungshöhe vorab einen Heil- und Kostenplan zur Genehmigung. Im schlimmsten Fall ist es also möglich, dass Versicherte Kosten ganz oder teiweise selbst tragen müssen.

Bei der Gesundheitsprüfung müssen nur schwere Erkrankungen angegeben werden

Bei der Gesundheitsprüfung müssen ehrliche und vollständige Angaben gemacht werden, da Vorerkrankungen ein wichtiger Baustein zur Kalkulation des Versicherungsrisikos sind. Dabei verlangen die Kassen Angaben zu allen Erkrankungen der vergangenen zehn Jahre. Wer hier vermeintliche Kleinigkeiten verschweigt, riskiert seinen Versicherungsschutz.

Der Wechsel in einen günstigeren Tarif bedeutet schlechtere Leistungen

Das klingt zunächst logisch, muss aber nicht unbedingt so sein, denn das Leistungsspektrum ist nicht der einzige Faktor, der die Höhe der Versicherungsprämie bestimmt. So hängt der Preis eines Tarifs auch maßgeblich von der Zahl der Krankheitsfälle ab. Daher ist es nicht unwahrscheinlich, dass es bei einem vergleichbaren Leistungsniveau erhebliche Kostenunterschiede zwischen den Tarifen eines Versicherers gibt. Bei einem Tarifwechsel lohnt es sich daher, eine unabhängige Beratung in Anspruch zu nehmen.

Bei einem Wechsel in einen höherwertigen Tarif ist ein erneuter Gesundheitscheck nötig

Richtig ist, dass der Anbieter bei einem Wechsel in einen Tarif mit zusätzlichen Leistungen neue Gesundheitsfragen stellen darf. Jedoch sind die Gesundheitsfragen nicht so ausführlich wie bei einem Neuvertrag, da sich die Gesundheitsfragen lediglich auf die zusätzlichen, neuen Leistungen beziehen dürfen.

Mit Zusatzversicherungen erhalten Kassenpatienten das gleiche Leistungsniveau wie Privatpatienten

Versicherte in der GKV können bestimmte Leistungen wie Zahnersatz mit einer Zahnzusatzversicherung, Chefarztbehandlungen mit einer Ambulanten Zusatzversicherung oder Heilpraktikerleistungen mit einer Heilpraktikerversicherung gesondert versichern und sich dadurch mit einem Leistungs-Extra versorgen. Ob sie damit das gleiche Leistungsniveau wie ein Privatversicherter erhalten, ist jedoch eine ganz andere Frage. Pauschal ist das nicht zu beantworten. Es gibt unzählige Tarifvarianten, die sich nicht nach Schema F vergleichen lassen. Unsere Vergleichsrechner zu den einzelnen Tarifen können aber hilfreich sein.

Eine Rückkehr von der PKV in die GKV ist unmöglich

Wer jünger als 55 Jahre ist, kann von der PKV in die GKV wechseln, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind. Dazu muss beispielsweise das Einkommen dauerhaft unter die Versicherungspflichtgrenze fallen. Versicherte über 55 Jahre müssen darüber hinaus eine Mitgliedschaft in der gesetzlichen Kasse nachweisen, die nicht länger als fünf Jahre zurückliegt.

Artikel eingestellt am in der Rubrik Versicherung allgemein.

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