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Private Pflege- oder Krankenversicherung?

Private Pflege- oder Krankenversicherung?
Wo fängt die Leistungspflicht der privaten Pflegeversicherung an und wo endet sie bei der privaten Krankenvollversicherung?

Genau diese Frage war das Thema, mit dem sich die Richter des Landgerichts Bonn aktuell beschäftigen mussten.

Im vorliegenden Rechtsstreit ging es um einen Versicherten, der bei einem Sturz massive Hirnschäden erlitt und nach der Entlassung aus dem Krankenhaus zu Hause gepflegt und in die Pflegestufe III eingeordnet wurde.

Nach dem verhängnisvollen Sturz war der Mann nicht nur harn- und stuhlinkontinent, sondern musste auch ständig künstlich beatmet werden.

Vor dem Unfall hatte der Mann jedoch bei dem beklagten Versicherungsunternehmen eine private Krankheitskosten-Vollversicherung sowie eine private Pflegeversicherung abgeschlossen.

Nach dem Unfall war der Krankenversicherer des Klägers der Ansicht, dass die durch den Beatmungsservice berechneten Überwachungskosten in den Bereich der durch die Pflegeversicherung abgedeckten Grundpflegeleistungen gehören und somit bereits bezahlt waren. Eine weitere Zahlung durch die private Krankenversicherung schloss er aus.

Er weigerte sich daher, dem Versicherten die entsprechenden Kosten zu erstatten. Als Begründung wurde angeführt, dass im Rahmen der Krankenvollversicherung ausschließlich „medizinisch notwendige Heilbehandlungen“ sowie „ärztliche Leistungen“ versichert wären. Die Überwachung der notwendigen Beatmung würde hierunter nicht fallen.

Dies sahen die Bonner Richter jedoch nicht so. Sie vertraten die Auffassung, dass die dem Erhalt der Vitalfunktionen dienenden Überwachungsmaßnahmen zu den medizinisch notwendigen Heilbehandlungen gehören und somit von der Krankenversicherung zu tragen sind.

Weiter führten sie aus, dass als „medizinisch notwendige Heilbehandlung“ im Sinne der Versicherungsbedingungen einer privaten Krankenversicherung jegliche Tätigkeit anzusehen ist, die durch die betreffende Krankheit hervorgerufen worden ist.

Artikel eingestellt am in der Rubrik Pflegeversicherung.

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