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Präventionsgesetz auch für private Krankenkasse?

Private Krankenversicherung

Mit einer Mehrheit hat der deutsche Bundestag vor einigen Tagen das Präventionsgesetz von Gesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) verabschiedet. Ein wichtiger Teil des Gesetzes bildet eine Verbesserung des Impfschutzes. Vor allem der Masernausbruch in Berlin veranlasste die große Koalition dazu, die Bestimmungen für den Impfschutz zu verschärfen. Eine besondere Neuerung: Durch das Präventionsgesetz sollen alle Ärzte, auch Betriebsärzte, ihre Patienten impfen und die Impfung über die Krankenkasse abrechnen können. Kein Patient dürfe künftig noch abgewiesen werden, wenn er eine Schutzimpfung wünsche. Außerdem sollen Behörden wie Gesundheitsämter ungeimpfte Kinder und Erwachsene vom Besuch öffentlicher Einrichtungen oder Gemeinschaftseinrichtungen zeitweise ausschließen können.

Insgesamt sieht das Gesetz vor, dass die gesetzlichen Krankenkassen ihre Ausgaben für Prävention verdoppeln sollen. Aber auch die privaten Krankenversicherungen wollen mitziehen und ihre Leistungen auf dem Gebiet der Prävention erhöhen. Uwe Laue, Vorsitzender des Verbands der privaten Krankenversicherung, äußerte, dass man die freiwilligen Leistungen der Prävention erhöhen wolle. Somit könnte der PKV-Verband einen Sitz in der geplanten Nationalen Präventionskonferenz erhalten. In dieser Konferenz sollen sich zukünftig Sozialversicherungen, Bund, Länder und kommunale Spitzenverbände über geeignete Präventionsmaßnahmen beraten und abstimmen. Laut Gesetz sind auch für die Krankenkassen Plätze vorgesehen, solange sie sich an entsprechenden Maßnahmen beteiligen.

Die gesetzlichen Kassen werden aufgrund des Beschlusses im Bundestag ihre Mittel zur Prävention jährlich von rund drei auf sieben Euro pro Versichertem mehr als verdoppeln. Somit würden die Krankenkassen jährlich rund 490 Millionen Euro für die Gesundheitsförderung ausgeben. Zusätzlich gibt es die Beträge der Pflegekassen, die ebenfalls Geld zusteuern. Mit diesen Beträgen stehen der Krankenkasse insgesamt 511 Millionen Euro jährlich zur Verfügung, um Präventionsmaßnahmen umzusetzen.

Plan der Bundesregierung ist es, das Geld vor allem in den Ausbau der betrieblichen Gesundheitsförderung fließen zu lassen. Auch die Früherkennungsuntersuchungen für Versicherte sollen zu präventiven Gesundheitsuntersuchungen ausgeweitet werden. Eltern müssen zukünftig zudem eine ärztliche Beratung zum Impfschutz nachweisen, wenn ihr Kind eine Kita besucht. So soll verhindert werden, dass bedrohliche Krankheiten trotz der Möglichkeit eines Impfschutzes verbreitet werden.

Artikel eingestellt am in der Rubrik Gesetzliche Versicherungen.

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