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Pflegeversicherung 2008: Mehr Leistung aber auch höhere Beiträge

Pflegetagegeldversicherung

Die Leistungsanpassungen werden stufenweise vollzogen und zunächst zwischen 2008 und 2012 vorgenommen, ab 2015 werden dann die Leistungen alle drei Jahre an die allgemeine Kostenentwicklung angepasst.

Ab 1. Juli 2008 werden die Beitragssätze auf 1,95 % (bisher 1,7 %) des Bruttolohns erhöht, kinderlose Erwachsene über 23 Jahre müssen weiterhin 0,25 % Aufschlag zahlen. Als allgemeiner Ausgleich wird der Prozentsatz der Arbeitslosenversicherung um 0,3 ab 1. Januar 2008 gesenkt.

Der spezielle Betreuungsbedarf Demenzkranker wird nun in den Leistungen der Pflegeversicherung stärker berücksichtigt. Wurden bisher 460 Euro jährlich geleistet, so sind es ab 1. Januar 2008 bis zu 2400 Euro. Erheblich Demenzkranke ohne Pflegestufe haben nun auch einen Leistungsanspruch, der in zwei Stufen eingeordnet ist und am Betreuungsaufwand bemessen wird.

Durch die Einführung einer „Pflegezeit“ haben Angehörige das Recht, sich bis zu 6 Monaten von ihrem Beruf freistellen zu lassen, um ihre pflegebedürftigen Verwandten zu pflegen – gleichzeitig gilt für diese Zeit ein Kündigungsschutz und es werden Beiträge an die Rentenversicherung gezahlt.

Weitere Änderungen sind die Stärkung von Prävention und Rehabilitierung, eine höhere Qualität der Pflege, Abschaffung von Schnittstellenproblemen, mehr Wirtschaftlichkeit und Entbürokratisierung, die Einführung von Pflegestützpunkten und Pflegeberatern, die Anpassung der privaten Pflegeversicherung an die Gesundheitsreform, sowie eine Überarbeitung des Begriffs der Pflegebedürftigkeit.

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