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Pflegereform wird teurer als gedacht

Pflegetagegeldversicherung

Die Einführung einer Pflegeversicherung in Deutschland feiert Jubiläum: 20 Jahre Vorsorge für den Fall der Pflegebedürftigkeit. Nun sollen die Leistungen erstmals deutlich ausgeweitet werden. Gesundheitsminister Hermann Gröhe hat nun den Entwurf für die zweite Stufe der Reform vorgelegt und die hat es in sich. Sie wird deutlich teurer als gedacht.

Um die Pläne des Gesundheitsministeriums umzusetzen, sind 4,4 Milliarden Euro mehr nötig, als bislang angenommen. Das Geld soll aus den Rücklagen der Pflegeversicherung kommen, die heute bei 6,6 Milliarden Euro liegen. Die bisher aus zwei Beitragserhöhungen erwarteten fünf Milliarden Euro jährlich reichen dafür nicht aus. Dies geht aus Gröhes Gesetzentwurf hervor, der jetzt zur Ressortabstimmung an die anderen Ministerien versandt wurde. Gröhe sieht aber trotz der hohen Kosten den Bedarf einer entsprechenden Reform, um mehr Unterstützung und Fairness zu generieren. "Alle Pflegebedürftigen erhalten gleichberechtigten Zugang zu Unterstützungsleistungen der Pflegeversicherung, unabhängig davon, ob sie an einer Demenz oder körperlichen Einschränkungen leiden. Die Unterstützung setzt künftig früher an und steigt mit wachsendem Hilfebedarf."

Im Mittelpunkt der Reform steht eine neue Definition des Begriffs der Pflegebedürftigkeit. Auch Demenzkranke sollen künftig einen Anspruch auf Pflege erhalten, bislang galten als pflegebedürftig nur Menschen mit körperlichen Einschränkungen. Außerdem sollen die bislang drei Pflegestufen auf fünf ausgeweitet werden, um Patienten besser einordnen zu können. Die bisherige Pflegestufe I greift bei erheblichem Pflegebedarf. Das bedeutet, dass eine Person mindestens 90 Minuten Hilfe am Tag benötigt. Davon müssen mindestens 46 Minuten für Minimum zwei Verrichtungen der Grundpflege aufgewendet werden. Pflegestufe II umschreibt eine schwere Pflegebedürftigkeit. Darunter fallen Personen, die mindestens drei Stunden täglich Hilfe von Pflegepersonal benötigen. Als Schwerstpflegebedürftig gelten Menschen, die mindestens fünf Stunden Pflege am Tag benötigen. Sie fallen in die bisherige Pflegestufe III. Mit zwei weiteren Pflegestufen und einem neuen Ermittlungsverfahren für die Einstufung soll eine fairere und individuellere Einteilung in die verschiedenen Stufen erfolgen.

Dennoch soll keiner der momentanen 2,7 Millionen Leistungsbezieher durch die Reform schlechter gestellt werden, als bisher. Als Grundsatz gilt, dass Leistungen nur nach oben hin angepasst werden sollten. Gröhe verspricht, dass durch das neue System 500.000 Menschen mehr von der Pflege profitieren werden.

In Kraft treten soll das neue Gesetz zur Pflegereform im Januar 2016. Die Umstellung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs und das neue Ermittlungsverfahren zur Einordnung in die Pflegestufen werden aber einiges an Zeit benötigen und wahrscheinlich erst ein Jahr später in die Praxis Einzug finden.

Das Pflegestärkungsgesetz trat als erster Teil der Reform schon Anfang des Jahres in Kraft. Mit der Reform verbunden ist auch eine Beitragsanpassung zur Pflegeversicherung. Zu Jahresbeginn stieg er von 2,05 Prozent auf 2,35 Prozent. 2017 kommt eine weitere Steigerung um 0,2 Punkte hinzu. Beide Erhöhungen bringen zusammen fünf Milliarden Euro. Gröhe geht laut Gesetzentwurf davon aus, dass der ab 2017 geltende Beitragssatz von 2,55 Prozent trotz eines höheren Leistungsumfangs bis 2022 nicht mehr angehoben werden muss.

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