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Pflegereform: Weniger Netto auf Ihrem Lohnzettel seit August

Pflegetagegeldversicherung

Das Pflegeweiterentwicklungsgesetz trat am 1. Juli in Kraft. Für die meisten Bürger hieß dies insbesondere: Weniger Nettolohn!

Denn neben den verbesserten Leistungen erhöhte sich auch der Beitrag zur Pflegeversicherung. Wir haben die wichtigsten Fakten noch einmal für Sie zusammengefasst.

Zum 1. Juli 2008 wurde der Beitragssatz in der Pflegeversicherung auf 1,95 % (bisher 1,7 %) des Bruttolohns erhöht. Für kinderlose Erwachsene über 23 Jahre gilt wie bisher ein Aufschlag von 0,25 %. Da sich die gesetzlichen Rahmenbedingungen auch auf die private Pflegepflichtversicherung auswirken, wird es auch hier Beitragsanpassungen geben.

In den nächsten Jahren sollen etwa 4.000 Pflegestützpunkte in ganz Deutschland errichtet werden, die ersten Pilotprojekte laufen bereits. In den Pflegestützpunkten sollen zur Unterstützung und Beratung bis zu 20.000 Pflegeberater zum Einsatz kommen. Damit ist beabsichtigt, die Qualität der Betreuung und Beratung zu steigern und die Vernetzung zwischen den Pflegebedürftigen, Betreuern, Pflegern und Krankenkassen zu verbessern. In diesem Zusammenhang sollen auch unterstützende Wohnformen, wie die Senioren-WG und das betreute Wohnen gestärkt werden.

In allen Pflegestufen wurden die Leistungen zum 1. Juli 2008 erhöht. Zwei weitere Erhöhungen erfolgen im Januar 2010 und 2012. Für die Zukunft ist eine regelmäßige, dynamische Anpassung der Pflegeleistungen vorgesehen.

Die Leistungen für Menschen mit „eingeschränkter Alltagskompetenz“, d.h. für Demenzkranke, psychisch Kranke und Menschen mit einer geistigen Behinderung werden erweitert. Die Leistungen berücksichtigen nun den speziellen Betreuungsbedarf dieser Menschen und führen dazu, dass erstmals bis zu 2.400 EUR an diese Menschen als Pflegeleistung gezahlt werden. Bisher wurde für Demenzkranke ohne Pflegestufe nur 460 EUR gezahlt. Die Einstufung für Demenzkranke ohne anerkannte Pflegestufe wird in zwei Stufen erfolgen und sich daran bemessen, wie viel Zeit für die Pflege dieser Menschen aufgebracht werden muss.

Wer einen Bekannten oder Verwandten pflegt, soll zukünftig rechtlich gestärkt werden. Dafür sind folgende Freistellungszeiten geplant: Während der Pflegezeit bis zu 10 Tage Freistellung von der Arbeit für akute Fälle sowie bis zu 6 Monate Freistellung für chronische Fälle. Während der Pflegezeit besteht Kündigungsschutz.

Im Bereich der Pflegequalität stehen vor allem Prävention und Rehabilitation im Vordergrund. Wer durch eine Reha-Maßnahme seine Pflegebedürftigkeit senkt, soll dafür einen finanziellen Ausgleich erhalten, ebenso wird die entsprechende Krankenkasse entlastet. Parallel dazu sollen zukünftig die Pflegeeinrichtungen eine besseren Qualitätsstandard aufweisen, insbesondere durch strengere Kontrollen, transparentere Arbeitsmethoden, internes Qualitätsmanagement, sowie rechtliche Mindest-Standards, die eingehalten werden müssen. Dies soll im Endeffekt auch dazu führen, dass Probleme mit Ärzten und Krankenhäusern abgebaut werden und dass in diesem Bereich eine bessere Zusammenarbeit stattfindet.

Eine weitere wichtige Änderung ist die Verbesserung der Wirtschaftlichkeit und Entbürokratisierung. Pflegeeinrichtungen, die wirtschaftlich arbeiten und dabei mit wenig Bürokratie auskommen, sollen bevorzugt behandelt werden. Bei der Wirtschaftlichkeit wird insbesondere auf mehr Eigenverantwortung gesetzt. Es wird ein neues Abrechnungsverfahren für Pflegeleistungen geben, sowie eigene Vorschriften für die Buchführung von Pflegeeinrichtungen. Im Bereich der Entbürokratisierung sollen schnellere Verfahren, einfachere Dokumentationen und weniger Prüfungen dazu führen, dass sich die Pflegeeinrichtung verstärkt auf das Hauptgeschäft – nämlich die Pflege – konzentrieren kann.

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