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Pflege: Deutsche fühlen sich schlecht abgesichert

Pflegetagegeldversicherung

Sichere Pflege im Alter nur mit privater zusätzlicher Versicherung möglich

Wenn von der Pflegeversicherung ganz allgemein gesprochen wird, dann ist damit die gesetzliche Pflegeversicherung gemeint. Sie ist, je nach Betrachtungsweise, das Pendant beziehungsweise die Ergänzung zur gesetzlichen Rentenversicherung. Was für die eine gilt, das gilt heutzutage und insbesondere in den kommenden Jahren auch für die andere​: die gesetzlichen Leistungen sind hier wie da nicht ausreichend und in keiner Weise kostendeckend. Dementsprechend schlecht abgesichert fühlen sich mehr und mehr Deutsche. Sie entwickeln zunehmend ein emotionales und auch tatsächliches Empfinden, dass der Staat mit seinem Pflegeversicherungssystem auch nicht annähernd seiner Fürsorgepflicht nachkommt. Wie aus einem aktuellen Report eines großen Versicherungsunternehmens hervorgeht, fühlen sich ​derzeit nur noch 15% der Berufstätigen im Pflegefall ausreichend abgesichert während es im Jahr 2016 immerhin noch 20% waren.

Ohne private Pflegeversicherung keine zufriedenstellende Pflege

Die privaten Versicherer bieten als Pflegevorsorge die drei Varianten Pflegekostenversicherung, Pflegerentenversicherung sowie Pflegetagegeldversicherung an. Eine private Versicherung muss aber, anders als der Staat, immer dem Prinzip der Kostendeckung folgen. Sie muss also das Risiko sorgfältig abwägen und die Versicherungsbeiträge entsprechend kalkulieren. Auch zum Schutz der Versichertengemeinschaft. Mit unserer zunehmenden Lebenserwartung ist das immer größer werdende Risiko verbunden​,​ im Alter Pflegeleistungen in Anspruch nehmen zu müssen. Dies wiederum führt dazu, dass private Pflegetarife zwar nicht unbezahlbar sind, jedoch - vor allem für ältere Menschen - auch nicht​ unbedingt​ zu den günstigsten Versicherungen gehören.

Dem Staat mit Bundesregierung, Bundestag und Bundesrat ist diese Situation sehr wohl bekannt; gleichwohl gelingt es ihm nicht, für die Mehrheit der Bevölkerung wirksam Abhilfe zu schaffen. Zwar wurde mit "Pflege-Bahr", benannt nach dem damaligen Gesundheitsminister Daniel Bahr, eine staatliche Förderung einer privaten Pflegeversicherung angeboten, jedoch macht dieses Instrument, aufgrund seiner Ausgestaltung, nicht für jeden Sinn.

Der Staat hilft – wenn das eigene Vermögen aufgebraucht ist

Zahlungspflichtig ist immer der Pflegebedürftige. Gleichzeitig ist er Empfänger der gesetzlichen sowie privaten Versicherungsleistung. Sind die Pflegeausgaben höher als die Einnahmen aus den verschiedenen Pflegeversicherungen, dann bleibt der Pflegebedürftige auf den Kosten sitzen. Im Sozialstaat Deutschland wird dem Pflegebedürftigen zwar in dieser schwierigen Situation geholfen, allerdings erst dann und um den Preis, dass er sich zuerst mit seinem Vermögen und mit seinem Einkommen selbst helfen muss. Zusätzlich werden Familienangehörige zur Unterhaltspflicht herangezogen. Erst wenn wirklich alle Mittel erschöpft sind, springt der Staat ein.

Besser und sinnvoller wäre es jedoch wenn der Staat von Beginn an die gesetzliche Pflegeversicherung so gestalten würde, dass derartige Notsituationen erst gar nicht auftreten können. Das wäre für die Würde des alten, pflegebedürftigen Menschen weitaus hilfreicher als ihn erst dann zu unterstützen, wenn er sich selbst nicht mehr helfen kann, er ​also ​im doppelten Sinne hilflos ist.

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