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Neues zum Abrechnungsbetrug in der Gesetzlichen Krankenversicherung

Neues zum Abrechnungsbetrug in der Gesetzlichen Krankenversicherung

Wie schon in unserem Artikel Betrug der Krankenkassen gefährdet privaten Versicherungsschutz vom 17.10.2016 geschrieben, hat sich der Verdacht erhärtet, dass einige Gesetzliche Krankenkassen systematisch betrogen haben indem sie Ärzte dazu aufgefordert haben ihre Patienten-Diagnosen zu manipulieren. Die Kassen wollen Ärzte dazu bringen, für Patienten möglichst schwere Diagnosen zu dokumentieren, um so aus dem Gesundheitsfonds mehr Geld zugewiesen zu bekommen.

Der Chef der Techniker Krankenkasse, Jens Baas, ging Anfang Oktober mit diesen Vorwürfen an die Öffentlichkeit. Daraufhin gab es im GKV-Lager natürlich erst einmal einen Sturm der Entrüstung. Nun scheint es aber die ersten rechtlichen Reaktionen auf die Behauptungen des TK-Chefs zu geben und die ersten spürbaren Konsequenzen.

Nachträgliche Änderung von Diagnosen

Nach Medieninformationen hat das Bundesversicherungsamt (BVA) kürzlich ein offizielles Prüfverfahren gegen die Barmer GEK eingeleitet. Hierin scheint es aber nicht um die direkte Einflussnahme der Krankenversicherung auf die Ärzte zu gehen sondern hat sich vielmehr herausgestellt, dass der Versicherer Arzt-Diagnosen im nachhinein ändern ließ. Stellt ein Arzt eine Patientendiagnose, so kodiert er diese in der Regel selbst. Diese Kodierung ist dann die Grundlage für die Kostenerstattung durch die Kassen. Wie sich aber jetzt herausgestellt hat, hat die Kassenärztliche Vereinigung Berlin für die Barmer nachträglich Codes geändert und dafür sogar "technische Dienstleistungen" in Rechnung gestellt.

Die Barmer hat diese Veränderungen bestätigt aber darauf hingewiesen, dass es ihr dabei nicht um eine Veränderung der Diagnosen ginge sondern um eine "korrekte und lückenlose Kodierung".

Für das Bundesversicherungsamt ist aber klar, dass eine nachträgliche Änderung dieser Codes, egal aus welchem Grund, unzulässig ist. Deshalb wurde gegen die Barmer jetzt auch ein offizielles Prüfverfahren eingeleitet.

Hat sich die AOK Rheinland-Hamburg freigekauft?

An anderer Stelle hat laut der Frankfurter Allgemeine Zeitung (FAZ) eine Kasse 5,6 Millionen Euro wegen nachgewiesener Falschcodierung an den Gesundheitsfond zurückzahlen müssen. Zusätzlich wurde eine Strafe in Höhe von 1,4 Mio. Euro gegen die Kasse verhängt. Der Vorwurf gegen die AOK war die Einwirkung auf Vertragsärzte, Diagnosen im Nachhinein derart zu manipulieren, dass zu hohe Zuweisungen aus dem Gesundheitsfonds erfolgt sind. Es war sogar schon ein Gerichtstermin angesetzt, der jedoch abgesagt wurde weil die Krankenkasse den Bescheid des BVA doch noch in letzter Minute akzeptiert hatte.

Artikel eingestellt am in der Rubrik Gesetzliche Versicherungen.

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