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Mehr Rechte und Transparenz durch neues Versicherungsrecht

Mehr Rechte und Transparenz durch neues Versicherungsrecht
Millionen Versicherungskunden erhalten ab dem nächsten Jahr mehr Rechte und Klarheit. Versicherungspolicen sollen ab Januar 2008 verbraucherfreundlicher werden. Die Zustimmung des Bundestages, der sich am Donnerstag (05.07.07) mit der Reform des Versicherungsrechtes beschäftigte, ist nur noch reine Formsache. Das neue Versicherungsrecht (VVG) tritt am 1. Januar 2008 in Kraft und löst das bis dahin geltende 100 Jahre alte Recht ab.

Im Mittelpunkt steht vor allem, die verbesserte Beratung und Information der Versicherungsnehmer. Vor dem Abschluss oder wenn nötig auch während eines laufenden Vertrages müssen die Versicherer zukünftig besser beraten und informieren. Dabei müssen die Versicherer ihre Empfehlungen klar und verständlich, sowie schriftlich an den Kunden übergeben.

Auch alle Vertragsbestimmungen inklusive der AVB und zusätzlicher Informationen sowie eine Aufschlüsselung der Abschlusskosten muss der Versicherer dem Versicherungsnehmer rechzeitig vor Abgabe dessen Vertragserklärung klar, unmissverständlich und schriftlich mitteilen. Durch diese Regelung fällt das so genannte Policenmodell ab 1. Januar 2008 weg. An dessen Stelle tritt dann entweder das Antragsmodell oder das Invitatiomodell:

Antragsmodell – Der Versicherungsnehmer erhält alle erforderlichen Vertragsinformationen vor dem Unterschreiben des Vertrags. Gleichzeitig ist der Vertrag bereits für den Versicherungsnehmer rechtlich bindend.

Invitatiomodell – Der Antrag des Versicherungsnehmers gilt hier nicht als verbindliche Willenserklärung, sondern lediglich als Aufforderung an den Versicherer, ein verbindliches Angebot vorzulegen. Dieses erhält der Versicherungsnehmer komplett mit allen erforderlichen Unterlagen und Informationen und er kann es mittels einer schirftlichen Erklärung annehmen.

Auch bei den vorvertraglichen Angaben zur eigenen Person kommt es zu Änderungen. Der Versicherer darf dem Versicherten einen verschwiegenen Aspekt nur noch ankreiden, wenn der Vermittler ausdrücklich danach gefragt hat. Damit muss der Versicherte nicht mehr selbst entscheiden, ob ein Umstand für ein versichertes Risiko wichtig ist oder nicht.

Gleichfalls wird das Alles-oder-Nichts-Prinzip aufgegeben. Trifft den Versicherten eine Teilschuld an einem Schaden, so teilen er und die Versicherungsgesellschaft sich künftig die Kosten. Wer welchen Anteil trägt, hängt vom Einzelfall ab.

Diese und einige weitere Punkte der Reform werden sowohl von der Versicherungswirtschaft als auch von den Verbraucherschützern weitestgehend begrüßt. Laut Lilo Blunck, Geschäftsführerin des Bundes der Versicherten (BdV), ist „das Gesetz ein wichtiger Schritt hin zu mehr Verbrauchergerechtigkeit“.

Artikel eingestellt am in der Rubrik Versicherung allgemein.

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